11.08.2006

In jedem Anfang liegt auch ein Ende

Seit kurzem ist das blog der Vier Strafverteidiger in neuem Gewand online, in dem auch ich meine Gedanken, Erfahrungen u. ä. niederschreibe. Daneben bin ich auch noch im Blog der Verkehrsunfallabwicklung aktiv.

Ich habe mich deshalb entschlossen, die Arbeit an diesem blog einzustellen und meine Zeit den anderen blogs zu widmen.

Danke an alle Leser.

"Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge" is closing down, transmission ends.

03.08.2006

Vermittlung im Milleu

Die Arbeitsagentur Aachen vermittelte eine zweifache Mutter an eine Erotikagentur. Dort sagte man ihr, dass für diese Tätigkeit ein "persönlicher und körperlicher Einsatz" erforderlich sei.

Am 26. Juli erhielt Thea S. von der Arbeitsagentur (Arge) Aachen einen "Vermittlungsvorschlag". Die zweifache Mutter sollte sich "umgehend" bei einer "Medienagentur im erotischen Bereich" bewerben. Laut Stellenbeschreibung des Vermittlungsangebots, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ging es bei dieser "geringfügigen Beschäftigung" um die "Gewinnung neuer Mitglieder für die interaktive Internetplattform".

Um ihre Arbeitslosenhilfe nicht zu riskieren, stellte sich Thea S. bei der dubiosen Medienagentur vor. Dort erfuhr sie, dass sie - im Rahmen eines Mini-Jobs - auf Honorarbasis in den Rotlichmilieus von Aachen, Düsseldorf und Köln Prostituierte akquirieren sollte, die auf der Internetplattform der Erotik-Agentur ihre Liebesdienste anbieten.

Der Agentur-Chef habe ihr allerdings bedeutet, dass eine reine Telefon-Akquise nicht ausreiche. Vielmehr sei für diese Tätigkeit ein "persönlicher und körperlicher Einsatz" im horizontalen Gewerbe erforderlich, behauptet Thea S. Die Arbeit suchende Mutter, von der die Arbeitsagentur Aachen bis zum 23. August eine Rückmeldung erwartet, lehnte das Stellenangebot entsetzt ab und schaltete einen Anwalt ein.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Der gläserne Pkw

Autofahrer können sich erstmals entsprechend ihres Verhaltens im Verkehr versichern. Wer umsichtig fährt, zahlt weniger. Computer kontrollieren das Fahrverhalten. Datenschützer warnen vor den Folgen der Überwachung am Lenkrad.

Das Prinzip der "Pay as You Drive"-Versicherungen ist einfach: Man fährt weniger riskant und zahlt eine geringere Prämie. Solchen maßgeschneiderten Policen könnte die Zukunft in der Versicherungswirtschaft gehören.

Auf die Ehrlichkeit des Fahrers vertrauen die Versicherungen dabei lieber nicht: Ein Bordcomputer sendet Orts- und Bewegungsdaten des Pkws über Satellit auf Basis von GPS (Global Positioning System). Durch die übermittelten Angaben über die gefahrenen Kilometer, Straßen und Uhrzeiten sind dann Rückschlüsse auf das Fahrverhalten möglich.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

02.08.2006

Mobbing wird für Deutsche Bank teuer

Wegen der mutmaßlichen Schikane einer Ex-Mitarbeiterin durch ihre Kolleginnen muss die Deutsche Bank jetzt tief in die Tasche greifen: Die Sekretärin Helen Green erhält 1,2 Millionen Euro Entschädigung.

Das Gericht wies am Dienstag der Bank eine Mitverantwortung dafür zu, dass die heute 36-jährige Helen Green von zwei weiblichen Vorgesetzten sowie zwei Kolleginnen schikaniert worden sei.

Die frühere Sekretärin sei jahrelang einer „gnadenlosen Kampagne“ ausgesetzt gewesen, hieß es in dem Urteil. Green hatte während ihrer Zeit bei der Bank unter Depressionen gelitten, die auch nach ihrem Ausscheiden im Jahr 2001 noch anhielten.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

BGH: Untersuchungshaft regelmäßig kein Strafzumessungsgrund

Der Bundesgerichtshof hat in einer Urteil vom 14.06.2006 (Az. : 2 StR 34/06) klargestellt, daß verbüßte Untersuchungshaft regelmäßig kein Strafzumessungsgrund ist. Er führt in der genannten Entscheidung dazu aus:

"1. Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434; Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245). Zwar sind überdurchschnittliche Belastungen, die dem Täter durch das Verfahren als solches entstehen, bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten durchaus zu berücksichtigen (vgl. Schäfer a.a.O.) Dass der Täter in der zur Verhandlung anstehenden Sache Untersuchungshaft erlitten hat, ist bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe aber regelmäßig ohne Bedeutung, denn die Untersuchungshaft wird nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet. Untersuchungshaft kann deshalb allenfalls dann mildernde Wirkung zukommen, wenn keine ohnehin zu verbüßende Freiheitsstrafe verhängt wird oder wenn besondere Umstände hinzutreten. Der Vollzug von (anrechenbarer) Untersuchungshaft stellt an sich keinen Nachteil für den Angeklagten dar. Aber auch wenn eine Freiheitsstrafe (nur) deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden kann, weil der Angeklagte durch den Vollzug der Untersuchungshaft hinreichend beeindruckt ist, verbietet sich eine zusätzliche mildernde Berücksichtigung bei der Bemessung der Strafhöhe (vgl. Schäfer a.a.O.).

Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - und vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), besonderen persönlichen Verhältnissen (Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00), einer den Angeklagten besonders belastenden Ungewissheit (Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99) oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93). Weitere mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene besondere Nachteile für einen Angeklagten können beispielsweise das Auftreten einer Haftpsychose sein (vgl. BGH StV 1984, 151), bei einem Ausländer ohne familiäre Bindung in Deutschland oder bei fehlenden Kenntnissen der deutschen oder einer sonst verbreiteten Sprache ein daraus folgender Mangel sozialer Kontakte, oder Haftbedingungen, die über die üblicherweise mit Untersuchungshaft verbundenen Beeinträchtigungen hinaus besondere Erschwernisse enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05). Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft mildernd bei der Strafzumessung berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden. Daran fehlt es hier. Der Senat kann nicht ausschließen, dass die insgesamt milden Strafen auf der fehlerhaften Wertung der Untersuchungshaft beruhen."

01.08.2006

Synthetisches Testosteron gefunden

Tour-Sieger Floyd Landis hatte erklärt, er habe natürliche hohe Testosteron-Werte. Das kann die in seiner Urinprobe offenbar nachgewiesenen Hormone jedoch nicht erklären.

In einer Urinprobe von Landis ist nach Informationen der US-Zeitung New York Times synthetisches Testosteron festgestellt worden.

Das hätten Laboruntersuchungen der nach der 17. Etappe entnommenen Probe ergeben, berichtete das Blatt auf seiner Webseite. Es berief sich dabei auf ein Mitglied des internationalen Radsportverbandes UCI, dem das Untersuchungsergebnis bekannt sei.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

In einem Interviewe hat Landis mal erzählt, daß er bezüglich des Radsports alles von Lance Armstong gelernt hätte. Sieht wirklich so aus...

31.07.2006

Basteln an der Gleichheit

Chance oder Last? Zum 1. August tritt das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft. Arbeitgeber fürchten die Folgen.

"Verkaufsrepräsentanten gesucht! Sie suchen neue spannende Aufgaben im Verkaufsbreich-Bereich? Sie verfügen bereits über mehrjährige Berufserfahrung und sind nicht älter als 40 Jahre. Da wir als regionales Unternehmen in Oberbayern tätig sind, suchen wir eine sympathische Verkaufspersönlichkeit, die den lokalen Dialekt beherrscht. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Lichtbild schicken Sie bitte an unsere Personalabteilung."

Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum August in Kraft tritt, liefert eine solche Stellenausschreibung gleich vier Gründe für eine Klage beim Arbeitsgericht: Das Wort "Verkaufsrepräsentant" verstößt gegen den Grundsatz der Geschlechtergleichberechtigung. Der Zusatz "nicht älter als 40 Jahre" diskriminiert ältere Arbeitnehmer. Die Einschränkung "die den lokalen Dialekt beherrscht" entspricht einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Und schließlich deutet der Zusatz "mit Lichtbild" auf mögliche Ungleichbehandlungen hin.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Ich kann mich irgendwie dunkel an das schöne Wort "Privatautonomie" erinnern, das mir während des Studiums mal über den Weg gelaufen ist. Muß wohl zwischenzeitlich ausgestorben sein...

Sieg des Deppenapostrophs

Früher war alles irgendwie besser: Viele schrieben "Ulli's Imbiss" - und einige wussten, dass es eigentlich "Ullis Imbiss" heißen muss. Doch zum Ärger der Sprachpfleger erlaubt der neue Duden beide Formen.

Gerd M. Hofmann, 46, findet die Legalisierung des "Deppenapostrophs" gar nicht gut. Seit Jahren sammelt der Autor aus Heilbronn ihm unlogisch erscheinende Apostrophe auf Schildern, Plakaten und in Zeitungen. Diese stellt er dann unter www.apostrophen-alarm.de ins Internet.


SZ: Herr Hofmann, seit wann sammeln Sie Deppenapostrophe?

Hofmann: Seitdem ich vor genau zehn Jahren mal in Dresden aus einer Straßenbahn ausgestiegen bin und an einem Antiquitätenladen das Schild sah: "Sammle alles aus Oma'ß Zeiten". In den nächsten Wochen und Monaten sind mir immer mehr komische Apostrophe aufgefallen.

Quelle und ganzes Interview: sueddeutsche.de

Ein Interview mit jemandem, der mir aus der Seele spricht. Mittlerweile gibt es den Deppenapostroph nicht nur an diesen Stellen, sondern er verbreitet sich auch schon in der Pluralbildung. Ganz aktuell in einer Anklage gelesen, daß der Angeschuldigte die Drogen auf Party´s (!) verkauft haben soll.

27.07.2006

Strafe für die SPD

Teures Urteil für die Sozialdemokraten: Die Bundes-SPD muss zu Recht eine Strafe von rund 767.000 Euro an den Bundestag zahlen, entschied das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Ab-GEZ-ockt?

Erhebt man eine „Schwimmbadgebühr für Bikini-Käufer“? Nein. Wozu dann eine Rundfunkabgabe für Computer? Sie soll kommen. Während der Widerstand dagegen wächst, sieht die federführende Staatskanzlei „keine erkennbare Berechtigung zur Aussetzung der gesetzlich vereinbarten Abgabe.“ Aha.

Ganz schön grimmig schaut der Junge auf der Internetseite pc-protest.de drein. Neben seinem Bild steht in dicken Lettern: „Ich bin dagegen!“ – gegen die geplante Gebühr für internetfähige Computer und fernsehfähige Handys.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

25.07.2006

Bürokratie, dein Name ist Wien

Bei 40 Grad Celsius stehen neun vollklimatisierte U-Bahnen still - es fehlt die Genehmigung.
...
Wien ächzt derzeit wie ganz Mitteleuropa unter einer Hitzewelle von nie dagewesenen Temperaturen. In den Röhren der U-Bahn, insbesondere der Linie 1, der ältesten der österreichischen Hauptstadt, glüht es. In den Remisen der Wiener Linien, wie sich die Verkehrsbetriebe nennen, warten neun nagelneue und - welch ein Fortschritt in Zeiten der Höllenglut - vollklimatisierte Garnituren zu je sechs Waggons auf ihren Einsatz.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

24.07.2006

"Zickenkrieg": Wenn sich Mädchen rächen

Zwei Teenager buken aus Eifersucht einer Freundin einen vergifteten Kuchen. Sie mischten Spülmittel, Fensterputzmittel, Nagellack und Haftcreme in den Teig. Jetzt wurden sie dafür verurteilt.

Es geht um Liebe und Eifersucht, aber auch um Brandstiftung und einen vergifteten Kuchen - was, wie der Prozess zeigt, manchmal auch zusammenhängen kann. Es geht aber auch um die Erkenntnis, dass Mädchen gleichaltrigen Buben in Sachen Gewalt nicht unbedingt nachstehen. Im Radio war an diesem Vormittag die Rede von einem "Zickenkrieg".

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Freiheit, die wir meinen

Zwei Frauen glaubten, sich in Maxim Billers Roman "Esra" porträtiert zu sehen. Sie zogen vor Gericht und klagten. Dieser Klage wurde stattgegeben. Nun haben die beiden nachgelegt: Sie verklagen jetzt den Autor und seinen Verlag auf 100.000 Euro Schmerzensgeld - für ein nie erschienenes Buch.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

VW erneut unter Verdacht

Der Automobilbranche steht möglicherweise ein neuer Korruptionsskandal bevor: Der französische Zulieferer Faurecia soll die Einkäufer mehrerer Konzerne bestochen haben. Mit im Blickfeld steht wieder VW.

Nachdem bereits im Vorjahr in München Zulieferer aufgeflogen waren, die drei inzwischen vom Unternehmen entlassene Einkaufsmanager von BMW bestochen haben sollen, rollt jetzt die Frankfurter Staatsanwaltschaft einen Fall auf, der eine Reihe von Autokonzernen betreffen soll.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Blogs auf Werbe-Tour: Die bestochenen Unbestechlichen

Sie gelten als letztes Fähnlein der unbestechlichen Unabhängigkeit. Prima, denken sich die Marketing-Fuzzis. Dann bezahlen wird die Blogger eben, damit sie ein bisschen Schleichwerbung für unsere Produkte machen. Sie sind ja so glaubwürdig. Und so geschieht´s: Bezahlte "Meinung" erobert die Blogs.

Das Verfahren ist verführerisch simpel: Ein Unternehmen möchte seinem Produkt Aufmerksamkeit verschaffen und bietet es für Werbung an - dann erwähnt es ein Freizeitschreiber oder preist es sogar in seinem Weblog und erhält dafür ein kleines Honorar. Als Übermittler des Angebots und Kontrolleur des Erfolgs schaltet sich eine Agentur dazwischen. Die Bezahlung erfolgt über das vom Internet-Auktionshaus Ebay bekannte System PayPal.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

23.07.2006

Aus die Maus

Wie man lästige Mitbewohner wieder los wird.

Trippelschritte auf dem Dachboden sind häufig das Alarmsignal. Finden sich auch noch Essensreste oder angenagte Kisten, liegt der Verdacht nahe, dass „Untermieter“ auf dem Speicher eingezogen sind. Wer sicher gehen möchte, kann an verdächtigen Stellen Mehl auf dem Boden verstreuen, Fachleute sprechen von Mehlsperren. „Sieht man nach ein paar Tagen Fußspuren, ist klar, dass sich dort etwas verkrochen hat“, erklärt Rainer Gsell, Vorsitzender des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes (DSV) in Bonn.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

21.07.2006

Samenspender klagt wegen versteckter Kamera

Ken Rigberg verdiente sich in einer Samenbank ein kleines Zubrot. Bis er die Kamera in der Spender-Kabine entdeckte. Jetzt sei er traumatisiert und könne kein Sperma mehr spenden.

Entrüstet über die unerwünschten Kamera-Einblicke klagt der 27-Jährige jetzt auf Schmerzensgeld. Aus Angst vor Beobachtung habe er seither kein Sperma mehr gespendet, heißt es in der Klageschrift, die im Mai bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht wurde.

Rigberg hatte bereits seit Jahren in dem Institut in Pasadena nördlich von L.A. Samen gespendet. Eines Tages im Juni 2005 schweifte sein Blick an die Decke des Raumes, wo er ein sonderbares Loch entdeckte und blickte direkt in die Kamera.

Quelle: sueddeutsche.de

Man fragt sich da nach dem Sinn der Überwachungskamera, ob sich vielleicht auch der Samenbankbetreiber "ein kleines Zubrot" verdienen wollte?

Zwielichtige Geschäfte am Telefon

Werbeanrufe per Telefon sind verboten, dennoch nutzen selbst renommierte Firmen die dubiose Marketingmethode. Verbraucherschützer sind ratlos.

"Herzlichen Glückwunsch", spricht die freundliche Stimme ins Telefon. "Sie haben kürzlich bei einem Preisausschreiben mitgemacht. Für den ersten Preis hat es leider nicht gereicht, aber sie haben eine kostenlose Wirtschaftsprüfung gewonnen. Am besten wir machen gleich einen Termin aus." Tausende solcher Telefonate hat Bastian Müller (Name geändert) geführt. Drei Jahre lang arbeitete er für eine Versicherungsfirma, die per Telefon ihren Kundenkreis erweitern wollte. Im Idealfall besuchte Müller seine Gesprächspartner nach dem Telefonat persönlich und vermittelte ihnen eine neue Police.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

20.07.2006

Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters zu entscheiden.

Kläger sind die Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das auf einer Pauschalreise der Familie in Griechenland bei der Benutzung einer auf dem Hotelgelände stehenden Wasserrutsche ertrank, weil es mit dem Arm in ein Absaugrohr geraten war und sich nicht befreien konnte. Die Öffnungen der Absaugrohre waren nicht mit einem Schutzgitter abgedeckt; der Hoteleigentümer hatte die Wasserrutsche ohne Baugenehmigung errichtet. Die Mutter - die auch aufgrund abgetretenen Anspruchs des Vaters handelt - und die Brüder des Kindes, die alle an posttraumatischen Belastungsstörungen mit Krankheitswert leiden, haben den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld verklagt, weil dieser seine Pflicht verletzt habe, die Sicherheit der Hoteleinrichtungen zu überprüfen.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben und jedem Familienmitglied jeweils 20.000,-- € zuerkannt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des beklagten Reiseveranstalters zurückgewiesen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Reiseveranstalter eine Verkehrssicherungspflicht, die ihn verpflichtet, seine Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Bei der inmitten des Hotelkomplexes gelegenen Wasserrutsche handelte es sich aus der - maßgeblichen - Sicht der Reisenden um eine zum Leistungsangebot des Reiseveranstalters gehörende Hoteleinrichtung, auch wenn die Rutsche in der im Reisekatalog des Veranstalters enthaltenen Hotelbeschreibung nicht erwähnt war und der Hotelbetreiber für die Benutzung ein gesondertes Entgelt verlangte. Der Reiseveranstalter hätte deshalb die Sicherheit der Rutsche prüfen müssen.

Diese Prüfungspflicht hat er verletzt. Denn auf jeden Fall hätte er sich danach erkundigen müssen, ob die Anlage genehmigt und von der zuständigen Behörde abgenommen worden war.

Diese Sachlage spricht dafür, dass dann der Tod des Kindes und die dadurch verursachten psychischen Beeinträchtigungen der Eltern und Geschwister vermieden worden wären. Für einen anderen Geschehensablauf ist dem Vortrag der Beklagten nichts zu entnehmen.

Da deren seelische Störungen nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen ein pathologisches Ausmaß angenommen und somit die Angehörigen einen deliktsrechtlich ersatzfähigen eigenen Gesundheitsschaden erlitten haben, können sie Schmerzensgeld verlangen. Dessen Bemessung war Sache der tatrichterlich urteilenden Vorinstanzen und ist von der Revision auch nicht beanstandet worden.

Pressemitteilung des BGH 105/06

Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05

"Hitzefrei gibt es nicht"

In Büros reichen schon 26 Grad um das Arbeiten unerträglich werden zu lassen. Doch einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume gibt es nicht.

Auch wenn das Thermometer auf Rekordhöhe klettert: "Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht", betont Kersten Bux. Der Experte für das Klima am Arbeitsplatz arbeitet am Dresdener Standort der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit Sitz in Dortmund.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

18.07.2006

Staatsanwälte reizt man nicht

1860 München bewirbt nun ein Onlineportal des umstrittenen Hauptsponsors, prompt schauen Kripo und Justiz am Trainingsgelände vorbei.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Vor allem die Verknüpfung "Pitbulls", "Kripo-Beamten" und "Meerschweinchen" hat mir sehr gefallen...

Dreck im Dessert

Verdorbenes Fleisch, Glassplitter im Essen und falsche Angaben auf den Verpackungen – die Lebensmittelkontrolleure haben 2005 zahlreiche Verstöße aufgedeckt.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Da kann einem schon der Appetit vergehen, ein "schönes" Bild ist auch dabei...

13.07.2006

Der Fall "Pascal": Zweifel zum Verzweifeln

"Das Verbrechen spottet jeder Beschreibung: Missbrauch und Ermordung eines Fünfjährigen. Und nach Einschätzung des Gerichts sprechen "gewichtige Gründe" für die Schuld der Angeklagten. Und doch: "Vernünftige Zweifel" werden voraussichtlich zu Freisprüchen führen."

So beginnt der sehr ausführliche Artikel über ein Verfahren, das nun schon fast 2 Jahre läuft. Dort wird aufgezeigt, daß es das Gericht nicht leicht hat, zur Wahrheit zu finden und es sich zum Glück auch nicht leicht macht.

"Es bleibt ein Zwiespalt, der auch den Richtern des Landgerichts schmerzlich bewusst ist. Josef Choduba und seine Kollegen sind mitnichten von der Unschuld der Angeklagten überzeugt, im Gegenteil: „Gewichtige, nach Auffassung der Kammer sogar überwiegende Gründe sprechen dafür, dass sich zumindest die Angeklagten R., W. und M. im Sinn der Anklage schuldig gemacht haben“, schreibt Richter Choduba.

Aber auf der anderen Seite gibt es eben diese Zweifel, „vernünftige, nicht nur theoretische Zweifel.“ „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist einer der ältesten Grundsätze der abendländischen Rechtsgeschichte. Die Schwurgerichtskammer in Saarbrücken ist entschlossen, ihn zu beherzigen."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Wäre schön, wenn das alle Richter so sehen würden!

Zur Haftung der Mitglieder einer Scheinsozietät für Pflichtverletzungen aus einem Treuhandvertrag

Mitglieder einer so genannten Scheinsozietät haften nicht für
Pflichtverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom
sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag
keine anwaltstypischen Tätigkeiten beinhaltet. Dies ist der Fall,
wenn es dem Mandanten ersichtlich nur auf die reine
Vermögensbetreuung ankommt und eine damit etwaig verbundene
rechtsberatende Tätigkeit allenfalls eine ganz untergeordnete Rolle spielt.
(OLG Celle 31.5.2006, 3 U 14/06)


Quelle und ganzer Artikel: Verlag Dr. Otto Schmidt

Nur gut, daß das nicht in Hannover war...

Elbe Blawg hat hier über eine Unterstützungsaktion einer Wagenbesatzung der Polizei während der WM berichtet.

Wie von mir hier berichtet, hatte der hannöversche Polizeipräsident seinen Beamten sogar die Beflaggung der Dienstwagen verboten. Bei dieser "Partybus-Aktion" hätte er bestimmt einen Herzkasper bekommen.

Sonderwünsche fallen durch

Humanistisch, mathematisch oder musisch: Bei Gymnasien können Eltern und Kinder zwar den Ausbildungszweig, aber nicht die Schule nach Wunsch wählen. Ein Fall, ein Urteil, ein Experten-Tipp.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Dienst ist Dienst und Fahrt ist Fahrt

Wer beruflich unterwegs ist, arbeitet nicht - so will es das Gesetz. Denn Fahrzeiten sind keine Arbeit. Firmen müssen dafür keinen Ausgleich anbieten.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

12.07.2006

Stillstand der Rechtspflege in Schönebeck und Bernburg

Meinem Mandanten wird Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen. Soweit ja noch nichts ungewöhnliches. Seine deutsche FE ist er irgendwann losgeworden, nach Ablauf der Sperrfrist macht er regulär einen tschechischen Führerschein. Die deutschen Behörden bestehen aber auf einer MPU und ihm wird das Gebrauchmachen von der tschechische FE in Deutschland untersagt (die Halbritter-Entscheidung war da noch nicht veröffentlicht), sofortige Vollziehbarkeit wird angeordnet. Rechtsmittel werden eingelegt, insbesondere wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht gestellt. Hilft alles nichts, Untersagung wird rechtskräftig.

Dann kommt die Halbritter-Entscheidung: es wird also flugs ein Antrag auf Anerkennung der tschechischen FE und Ausstellung eines deutschen FS gestellt. Keine Reaktion der Behörde, auch auf Erinnerung nicht.

In der Schwebezeit zwischen Untersagungsverfügung und rechtskräftiger Untersagung fährt Mandant und wird natürlich erwischt: Anklage, heute Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung war die Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde als Zeugin geladen. Auf Nachfrage erklärt sie, der neue Antrag könne solange nicht bearbeitet werden, wie die Ermittlungsverfahren noch laufen, da könne ja eine Sperre rauskommen und dann gäbe es keine Anerkennung.

Die Vorsitzende machte daraufhin der Zeugin klar, daß sie das Strafverfahren aussetzen wolle, bis der Antrag auf Anerkennung beschieden worden ist. Denn wenn eine (rückwirkende) Anerkennung erfolgen sollte, dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis...

So wartet also einer auf den anderen und der Mandant müßte weiter bei jeder Fahrt zittern...

Ich bin gespannt, wie sich dieser Knoten löst.

11.07.2006

Eine Verteidigergeschichte

Diesen Titel hat der Kollege Werner Siebers einer ausführlichen Schilderung eines Verfahrens gegeben. Eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH hat er hier bereits gebloggt.

Seine Intention zur Veröffentlichung faßt er in seinem Beitrag, den man hier lesen kann, so zusammen:

"Diese Prozessgeschichte soll nicht nur Betroffenen sondern auch Kollegen aufzeigen, dass es wichtig ist, den bestreitenden Angeklagten bis zum bitteren Ende mit jeder zulässigen Aktivität zu unterstützen, sei die Aktenlage auch noch so erschlagend."

Diesen Punkt sollte sich jeder Verteidiger, aber auch jeder Richter immer wieder vor Augen führen!

E-mails verschwinden nicht

Unter diesem Titel berichtet das law blog von Udo Vetter über eine Entscheidung des OLG Nürnberg, wonach die Möglichkeit des spurlosen Verschwindens von E-mails im Internet als so gering bezeichnet wird, daß "diese Möglichkeit bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Beklagtenvorbringens außer Acht gelassen werden muss".

Eine Entscheidung, die in die Kategorie "welt- und lebensfremd" einzustufen sein dürfte.

Prozeßkostenhilfe bei ungeklärter Rechtsfrage

Aus der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 60/2006 vom 05. Juli 2006:

Zwar muss Prozesskostenhilfe nicht immer schon dann gewährt
werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage noch
nicht höchstrichterlich geklärt ist. Die Ablehnung der
Gewährung kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger
höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn
die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im
Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung
bereitgestellte Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantwortet
werden kann (vgl. BVerfGE 81, 347 <359>). Ist dies dagegen nicht
der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so
läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem
Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens
Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, a.a.O.). Denn
dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der
bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt
im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die
höhere Instanz zu bringen.

Zum Beschluss vom 14. Juni 2006 – 2 BvR 626/06; 2 BvR 656/06 –

Interessante Erfindung

Ein Unternehmen aus den USA hat eine sog. "cell zone" entwickelt. Dahinter verbirgt sich eine Art Telefonzelle für Handynutzer. Darin kann z. B. in Restaurants ungestört telefoniert werden: Störgeräusche werden ferngehalten und die übrigen Gäste nicht belästigt.

Mehr dazu hier.

Vielleicht könnte man ja auch noch eine mobile Variante entwickeln, um Dauerquatscher in Bus und Bahn unter Kontrolle zu bringen...

BGH-Urteile zum Mietrecht

Eine kurze Übersicht der aktuellen BGH-Urteile zum Mietrecht findet sich hier. Ganz interessant und nützlich für den ersten Einstieg.

Ökonomie des Verbrechens

Unter dieser Überschrift druckt die Süddeutsche Zeitung ein Interview mit Valentin Landmann, einem bekannten Strafverteidiger aus der Schweiz, ab. Er plädiert für eine Lockerung des Strafrechts. Zu dem Artikel geht es hier.

06.07.2006

BGH-Urteil zu Kurt Machens (Hildesheim) online

Das Urteil des BGH, mit dem der Freispruch gegen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens aufgehoben wurde, ist seit heute im Volltext hier zu finden.

05.07.2006

Mehr Geld vom Ex

Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer nicht verheirateten Mutter einen siebenjährigen Unterhaltsanspruch gegen den Vater zugestanden.

Damit ging der BGH einerseits deutlich über die gesetzliche Regelfrist von drei Jahren hinaus, stellte sich aber andererseits klar gegen die vielfach verlangte Gleichstellung mit den wesentlich länger laufenden Ansprüchen geschiedener Mütter.

Letztere können im Allgemeinen bis zum achten Lebensjahr eines Kindes einen vollen Betreuungsunterhalt verlangen und dürfen bis zum 15. Lebensjahr nur auf eine Teilzeitarbeit verwiesen werden.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Volltext des Urteils hier

"Legalisierung der Ungesetzlichkeit"

Unter dieser Überschrift berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Bestrebungen, dem BND weitere Rechte zur Bespitzelung einzuräumen. Die Affaire um den Abhörskandal el-Masri (siehe hier) war wohl leider erst der Auftakt zu einer unheilvollen Entwicklung. Weiter heißt es:

"Der deutsche Geheimdienst ist in jüngster Zeit dadurch aufgefallen, dass er seine Kompetenzen überschritten und das Recht gebrochen hat.

Zum Dank für illegale Spitzeleien, für so genannte Informationspannen im Fall el-Masri und für bedenkliche Mauscheleien mit US-Geheimdiensten soll er nun von der großen Koalition noch mehr Rechte und noch mehr Kompetenzen im Inland erhalten.

Soeben erst hat der Untersuchungsausschuss des Bundestages damit begonnen, die Ungesetzlichkeiten des BND aufzuklären.

Aber schon erteilt die große Koalition dem Untersuchungsobjekt ihren Segen: Der Geheimdienst soll noch weiter zu einer geheimen Ermittlungsbehörde ausgebaut, die aber abseits der ordentlichen gerichtlichen Kontrolle steht – ohne Rücksicht auf mehrmalige Ermahnungen des Bundesverfassungsgerichts."

Heribert Prantl endet in seinem Kommentar:

"Vor fünf Jahren, als die angeblichen Ausnahmegesetze eingeführt wurden, fragten sich die Experten bei der Anhörung im Bundestag, wo das alles hinführen soll. Ja, wohin? Weit weg vom Rechtsstaat."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Der Schlußfolgerung von Herrn Prantl kann nur zugestimmt werden. Widerstand gegen diese wahnwitzigen Bestrebungen wird langsam zur Pflicht.

Zimmertüren müssen kein Sicherheitsglas haben

Eine für Vermieter wichtige Entscheidung hat der BGH am 16.05.2006 (Az. VI ZR 189/05) getroffen. Der Leitsatz lautet:

"Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten läßt."

04.07.2006

Deutschland gegen Italien

Wer es nun gar nicht mehr bis heute Abend aushält, der findet hier den vorausgreifenden Bericht über den Ausgang des Spiels!

Einbruchsicherung

Ein gutes Beispiel dafür, daß sich auch bei in höheren Stockwerken befindlichen Türen und Fenstern besondere Sicherungsmaßnahmen lohnen können, liefert dieser Zeitungsartikel.

US-Soldat wegen Vergewaltigung und Mord angeklagt

Ich hatte hier bereits über den Verdacht der Vergewaltigung und des Mordes gegen US-Soldaten berichtet, nun ist gegen den zwischenzeitlich aus der Armee entlassenen Steven D. Green Anklage erhoben worden.

Nähere Informationen unter sueddeutsche.de

03.07.2006

Beschränkung der Regulierung durch Teilkasko bei Diebstahlschäden

In seinem Urteil vom 17.05.2006 (Az. IV ZR 212/05) hat der BGH klargestellt, daß in der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug zu ersetzen sind, die durch die Tatausführung entstanden sind oder damit in direktem Zusammenhang stehen.

02.07.2006

BMW: Ein Gerichtspräsident macht Ärger

Den Brief wollte der Richter nicht einfach in den Papierkorb werfen. Gero Debussmann, Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm, hatte von BMW eine Einladung zu einem Fahrertraining in neuen Allrad-BMW-Modellen erhalten.

Im Schweizerischen Pontresina, gleich neben dem schönen St. Moritz, wollte der Autohersteller seinen Gästen vorführen, wie sich die neuen Automodelle unter winterlichen Bedingungen verhalten.

Der Richter sagte ab. Er sah offenbar einen Verdacht der verbotenen Vorteilsgewährung und schaltete die Staatsanwaltschaft Bochum ein. Die machte sich vor drei Wochen auf den Weg nach München und beschlagnahmte in der Konzernzentrale Disketten und andere Datenträger, um herauszufinden, ob noch weitere Staatsdiener zu dieser Veranstaltung eingeladen waren.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Nett finde ich den Erklärungsversuch von BMW im letzten Absatz des Artikels... Ob wirklich einer glaubt, daß eine Vorführung in der Nähe von St. Moritz wirklich billiger als am Stammsitz ist?

US-Soldaten erneut unter Mord-Verdacht

Mindestens vier Soldaten sollen eine junge Irakerin vergewaltigt und anschließend sie und drei ihrer männlichen Familienmitglieder getötet haben, darunter vermutlich auch ein Kind. Unterdessen hat ein Bombenanschlag in Bagdad mindestens 60 Todesopfer gefordert.

Bei der Tat, die im März südlich von Bagdad stattgefunden haben soll, habe es sich allem Anschein nach um vorsätzlichen Mord gehandelt, sagte ein US-Militärbeamter. Es habe keinen vorherigen Angriff gegeben.

Dem Gewährsmann zufolge beobachteten die betroffenen Soldaten das Haus der irakischen Familie unweit von Mahmudija ungefähr eine Woche lang.

Schließlich seien sie in das Gebäude eingedrungen und hätten die Vergewaltigung und die Morde begangen. Den Leichnam der Frau hätten sie mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet, um die Tat zu vertuschen.

....

Offenbar aus Gewissensbissen heraus habe einer der mutmaßlichen Beteiligten die Ermordung der Familie gestanden. Weitere Einzelheiten waren mit Verweis auf die noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der Militärgerichtsbarkeit nicht zu erfahren.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

29.06.2006

Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

Das Landgericht hat zwei frühere Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) der Stadt Wuppertal wegen mehrerer Fälle der Untreue und der Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG verurteilt. Einen Prokuristen der GWG hat es wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, von den Vorwürfen weiterer Untreuehandlungen und der Steuerhinterziehung indes freigesprochen. Den Vorstandsvorsitzenden einer privatrechtlich organisierten Stiftung hat das Landgericht wegen Bestechung in Tateinheit mit Untreue zu einer Bewährungsstrafe sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Einen frühpensionierten ehemaligen Oberamtsanwalt, der ebenfalls Vorstandsmitglied dieser und einer weiteren Stiftung war, hat es wegen mehrerer Fälle der Bestechung und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG und an eine der Stiftungen verurteilt. Schließlich hat das Landgericht einen Wuppertaler Bauunternehmer wegen Beteiligung an den Untreuedelikten zu einer Bewährungsstrafe und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Quelle und Volltext: Pressemitteilung Nr. 94/06 vom 29.6.2006

Siehe auch: Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 482/05 -, Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 484/05 -, Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 483/05 -, Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 485/05 -

28.06.2006

Rauchen in der Wohnung verpflichtet nicht zur Renovierung

Der BGH hat erneut zu der (nicht gegebenen) Renovierungspflicht bei starren Fristen im Mietvertrag Stellung bezogen. Daneben hat er auch entschieden, daß das Rauchen in der Wohnung (normalerweise) keine Renovierungs- bzw. Schadensersatzpflicht auslöst:

"Der Kläger kann Schadensersatz auch nicht wegen der von ihm geltend gemachten Verunreinigungen der Wohnung durch "Nikotinrückstände" verlangen, weil die Beklagten insoweit keine vertragliche Pflicht verletzt haben. Der Mieter ist zur Nutzung des gemieteten Wohnraums innerhalb der durch die vertraglichen Vereinbarungen gezogenen Grenzen berechtigt (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB). Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Liegt eine wirksame, das Rauchen in der Wohnung einschränkende Vereinbarung nicht vor, verhält sich ein Mieter, der in der gemieteten Wohnung raucht und hierdurch während der Mietdauer Ablagerungen verursacht, grundsätzlich nicht vertragswidrig. Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob ausnahmsweise eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht mehr umfasste Nutzung der Wohnung anzunehmen ist, wenn "exzessives" Rauchen bereits nach kurzer Mietzeit einen erheblichen Renovierungsbedarf zur Folge hat, weil ein solcher Fall hier nicht gegeben war. Auch eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Schädigung der Mietsache, die zur Schadensersatzpflicht des Mieters führen würde, lag nicht vor. Der Vermieter wird dadurch, dass der Mieter durch Tabakkonsum verursachte Gebrauchsspuren grundsätzlich nicht zu vertreten hat, nicht unbillig benachteiligt. Denn der Vermieter hat die Möglichkeit, die Pflicht zur Ausführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen auch im Wege der formularvertraglichen Vereinbarung auf den Mieter abzuwälzen, wie es in der Praxis weithin üblich ist; an einer solchen - wirksamen Vereinbarung fehlte es hier jedoch."

Quelle: Pressemitteilung Nr. 93/06 vom 28.6.2006

Siehe auch: Urteil des VIII. Zivilsenats vom 28.6.2006 - VIII ZR 124/05 -

27.06.2006

Ein Mann, 613 Delikte

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Straftäter, der wohl von der Anzahl der Delikte die Mandanten fast aller Strafverteidiger locker abhängen dürfte:

Ein 25-jähriger Kroate ist bereits 613 Mal von der Polizei wegen Verkehrsvergehen festgenommen worden. Meist hat er gegen das gleiche Gesetz verstoßen.

In 80 Prozent der Fälle sei der 25-Jährige betrunken gewesen.

Der Mann, der keinen Führerschein besitzt, halte den inoffiziellen Staatsrekord, berichteten kroatische Medien am Dienstag.

Im östlichen Osijek habe er erst am Montag mit seinem uralten Pkw ein geparktes Fahrzeug gerammt und Fahrerflucht begangen.

Als er geschnappt wurde, habe er 3,84 Promille Alkohol im Blut gehabt.

In Kroatien gilt das Null-Promille-Gesetz. Der Mann hat nie einen Führerschein erwerben können, weil er Analphabet ist.

Quelle: sueddeutsche.de

Da kommt mein Spitzenreiter mit immerhin 35 Einträgen im BZR nicht ganz mit...

Führungsaufsicht und ärztliche Schweigepflicht

BVerfG Pressemitteilung Nr. 56/2006 vom 23. Juni 2006

Die Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, den behandelnden
Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, findet im Gesetz
derzeit keine Grundlage.

Der Beschwerdeführer war aufgrund strafgerichtlicher Anordnung
sieben Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Nachdem das Oberlandesgericht die Unterbringung für erledigt
erklärt hatte, stellte es den Eintritt der Führungsaufsicht fest.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer
gegen die Führungsaufsicht sowie gegen die damit verbundene
gerichtliche Weisung, seinen – ihn im Rahmen einer ambulanten
Therapie behandelnden – Arzt von der Schweigepflicht gegenüber
staatlichen Stellen zu entbinden. Die Verfassungsbeschwerde war
teilweise erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass gegenwärtig keine
gesetzliche Grundlage besteht, die eine Weisung zur Entbindung
von der ärztlichen Schweigepflicht ermöglicht. Der Eintritt
der Führungsaufsicht hingegen wurde von der Kammer nicht
beanstandet.

Zum Beschluss vom 6. Juni 2006 – 2 BvR 1349/05 –

"Anhörungsrüge" nach Verwerfung der Revision erfolglos

Der BGH hatte über eine "Anhörungsrüge" (= Wiedereinsetzungsantrag) nach § 356a StPO zu entscheiden, weil er die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet gem. § 349 II StPO verworfen hat. Der Angeklagte hatte vorgetragen, daß ihm mit dem Verwerfungsbeschluß nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden wäre, weil die nicht näher begründete Entscheidung nach § 349 II StPO den Rechtsschutz für den Revisionsführer leer laufen lassen würde.

Mit Beschluß vom 20.06.2006 (Az. 1 StR 171/06) hat der BGH diesen Antrag zurückgewiesen, ohne diese Entscheidung näher zu begründen. Er hat lediglich auf die Stellungnahme des Generalbundesanwalts verwiesen.

Um der "Ehre" willen

"Das war eine öffentliche Hinrichtung mit demonstrativem Charakter." Hart ins Gericht ging gestern Richter Manfred Götzl mit dem Angeklagten Mustafa A. im so genannten Ehrenmord-Prozess. Nach fast vierwöchiger Dauer verurteilte die Kammer den 57-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" fest. Damit kann der Verurteilte nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden.

Am 29. April vergangenen Jahres hatte Mustafa A. auf dem Bahnhofsvorplatz in Ismaning seinen einstigen Freund Ahmet M., 62, mit sieben Kopfschüssen niedergestreckt. Das Motiv des gebürtigen Türken war Rache und verletztes Ehrgefühl. Ahmet M. hatte Mitte der 80er Jahre die beiden damals noch minderjährigen Töchter des Angeklagten sexuell missbraucht. Mustafa A. hatte davon 1993 erfahren und von da den Entschluss gefasst, den einstigen Freund zur Rechenschaft zu ziehen.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

23.06.2006

Abhörskandal Gnjidic

An anderer Stelle hatte ich die Presseerklärung einer Strfaverteidigervereinigung wiedergegeben. Auch die Süddeutsche Zeitung hat sich des Falles angenommen und einen längeren, sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht.

In der Druckausgabe vom 23.06.2006 ist ein weiterer Artikel dazu veröffentlicht, der die Unzulässigkeit der Maßnahme noch einmal deutlich herausarbeitet.

Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, hat nach diesem Artikel von einem rechtsstaatlichen Skandal gesprochen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

22.06.2006

BVerfG: Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht (vgl. hierzu auch Pressemitteilung Nr. 115/2005 vom 16.
November 2005).

Sachverhalt:
Im Oktober 1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner Flugblätter auf dem
Gelände des Klinikums N. Auf der Vorderseite des Flugblatts wurde ein
Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seine auf
Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxis als rechtlich
selbständigen Betrieb auf dem Gelände des Klinikums führt, namentlich
benannt. Auf der Rückseite des Flugblatts findet sich unter anderem
folgender Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem
Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Im Rahmen
eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits nahm der Arzt die beiden
Abtreibungsgegner auf Unterlassung der Verbreitung der Aussagen auf dem
Flugblatt in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab dem
Unterlassungsanspruch nicht statt. Die hiergegen gerichtete
Verfassungsbeschwerde hatte überwiegend Erfolg.

Die Abtreibungsgegner wurden wegen Beleidigung des Arztes und der
Klinikträgerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre
Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

1. Unterlassungsklage des Arztes

Das Oberlandesgericht sieht in der Äußerung „Kinder-Mord im
Mutterschoß“ nachvollziehbar eine mehrdeutige Aussage. Bei deren
Deutung geht es allerdings davon aus, dass der Begriff des „Mordes“
nicht im rechtstechnischen Sinne, sondern im Sinne des allgemeinen
Sprachgebrauchs zu verstehen sei und daher ein Unterlassungsanspruch
nicht bestehe. Dabei verkennt es, dass die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Äußerungen sich grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht.

Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche
Sanktionen – wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die
zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Schadensersatz –
gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor
Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz,
dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden
günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung
ausgeschlossen worden sind. Steht demgegenüber ein
zukunftsgerichteter Anspruch auf Unterlassung künftiger
Persönlichkeitsbeeinträchtigungen in Frage, wird die Meinungsfreiheit
nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des
Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner
mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Geschieht dies
nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde
zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer
dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts führt. Diese Grundsätze sind nicht auf
Tatsachenaussagen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn wie
vorliegend ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil
in Frage steht.

Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben musste das
Oberlandesgericht im Rahmen des Unterlassungsbegehrens auch die
andere mögliche Auslegung zu Grunde legen, nämlich die, dass „Mord“
im rechtstechnischen Sinne zu verstehen war. Dasselbe gilt für den
gegen den Arzt gerichteten Vergleich zwischen nationalsozialistischem
Holocaust und dem ihm angelasteten „Babycaust“. Auch insoweit handelt
es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Sie konnte nicht nur als
Vorwurf einer verwerflichen Massentötung menschlichen Lebens
verstanden werden, sondern auch im Sinne einer unmittelbaren
Gleichsetzung von nationalsozialistischem Holocaust und der als
„Babycaust“ umschriebenen Tätigkeit des Beschwerdeführers.

2. Verurteilung der Abtreibungsgegner

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden sei. Nicht tragfähig seien jedoch die Erwägungen
des Gerichts dazu, dass auch eine Beleidigung zum Nachteil der
Klinikträgerin verwirklicht worden sei. Das Gericht hätte klären
müssen, ob sich die Äußerung auf die Klinikträgerin oder auf die im
Klinikum tätigen Einzelpersonen bezogen habe, da beide Formen der
Beleidigung unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
Begründungsanforderungen unterliegen. Bejahe das Gericht
Mehrdeutigkeit, müsse es die für die Beschuldigten günstigere Deutung
der strafrechtlichen Beurteilung zu Grunde legen.

Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006

Zum Beschluss vom 24. Mai 2006 – 1 BvR 49/00; 1 BvR 55/00; 1 BvR 2031/00 –

Forscher hacken Laptop über WLAN-Treiber

Zwei Sicherheitsexperten warnen vor einer neuen Gefahr durch Fehler in Treibersoftware.

Mit Hilfe von Tools wie dem Open-Source-Programm "Lorcon" (Lots of Radio Connectivity) haben zwei Spezialisten eine neue Angriffsmethode entdeckt, mit deren Hilfe Übeltäter die Kontrolle über Laptops übernehmen könnten. David Maynor, Research Engineer bei Internet Security Systems (ISS), und Jon Ellch, Student an der US Naval Postgraduate School in Monterey, haben mit Hilfe der Programme enorme Mengen an Daten via Funk an WLAN-Geräte geschickt. Mit dieser Technik, die auch als "Fuzzing" bezeichnet wird, lassen sich Fehler in Programmen provozieren und unter Umständen sogar Möglichkeiten entdecken, um Code auf den Rechnern auszuführen.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Opfer der Anklage

So titelt die Süddeutsche Zeitung über den (kurzen) Prozeß zum Seilbahnunglück von Sölden. Weiter heißt es dort:

"Das von der Staatsanwaltschaft angeordnete Gutachten hat ergeben: Auslöser für das Ausklinken des 750 Kilogramm schweren Betonkübels war wahrscheinlich ein technischer Defekt. Ein abgeriebener Metallspan könnte einen Kurzschluss erzeugt und so die Öffnung des Hakens verursacht haben.

Ein Abwurf aus Versehen schied somit aus, alles konzentrierte sich nun auf die Frage, ob der Pilot die Route über die Bahn fliegen durfte. Die Vorschriften sagten dazu eindeutig nein, doch bestätigten alle Beteiligten am Bauvorhaben, dass dies die einzig mögliche Verbindung gewesen sei.

Staatsanwältin Silvia Geymayer trug mit ihren wenigen Fragen kaum dazu bei, Klarheit in die Verantwortung für den Unglücksflug zu bringen."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Da sollte offenbar schnell ein Schuldiger gefunden werden. Die Vertreter der Opfer werden da aber wohl so schnell nicht aufgeben.

Prepaid-Handy: Guthaben darf nicht verfallen

Die SZ berichtet:

"Gute Nachricht für Handy-Nutzer, die auf Guthabenbasis telefonieren: Mobilfunkunternehmen dürfen laut einem Urteil Prepaid-Guthaben ihrer Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen.

Das entschied das Oberlandesgericht München, wie die baden-württembergische Verbraucherzentrale am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz. "

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Regelung in AGB bezüglich Anzahlung bei Reisen rechtmäßig

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Der Senat hat entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht Köln, das zu demselben Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen.

Urteil vom 20. Juni 2006 – X ZR 59/05

Pressemitteilung Nr. 90/2006 des BGH vom 22.06.2006

Regelung in AGB bezüglich Anzahlung bei Reisen rechtmäßig

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Der Senat hat entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht Köln, das zu demselben Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen.

Urteil vom 20. Juni 2006 – X ZR 59/05

Pressemitteilung Nr. 90/2006 des BGH vom 22.06.2006

Verteidiger von el-Masri abgehört

Über den Fall el-Masri hatte ich hier ja schon geschrieben. Nun erreichte mich folgende Pressemitteilung der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger:

Mit Empörung haben wir heute aus der Presse erfahren, daß der Kollege Gnjidic, der engagiert und couragiert den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri wegen dessen Entführung und illegalen Verschleppung durch die CIA vertritt, über Monate hinweg abgehört wurde.

Initiiert wurde die nach unserer Auffassung eindeutig rechtswidrige Maßnahme durch die Staatsanwaltschaft München I, deren eigentliche Aufgabe die Aufklärung der Entführung und Verschleppung sowie die Strafverfolgung der Entführer von Khaled el-Masri ist.

Daß diese Ermittlungen in der Vergangenheit mit besonderem Eifer oder Erfolg betrieben worden wären, ist nicht ersichtlich. So wurden weder besondere Aktivitäten hinsichtlich der Personen der Entführer aus dem Personenkreis der CIA bekannt, noch fühlte sich die Staatsanwaltschaft München I dazu berufen, den ehemaligen Bundesinnenminister Schily zu befragen, anläßlich seiner Mitteilung, daß er von seinem amerikanischen Kollegen über die Entführung informiert wurde, als der Fall noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt war.

Statt dessen werden nun Abhörmaßnahmen getroffen, die rechtlich nicht haltbar sind und den Rechtsvertreter des Opfers Khaled el-Masri wie einen potentiellen Straftäter behandeln.

Abhörmaßnahmen gegen Rechtsanwälte unterliegen strengen Voraussetzungen, die hier nicht im Ansatz vorliegen. Weder bei RA Gnjidic und schon gar nicht bei seiner Kanzleikollegin, die mit dem Fall gar nicht betraut war.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft, RA Grjidic wäre über die Abhörmaßnahme, die über 5 Monate angeordnet war, nicht informiert worden, weil er sich dann bei einer Kontaktaufnahme durch die Entführer unnatürlich verhalten hätte, ist geradezu lächerlich.

Es ist ein politischer Skandal, wenn die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München, unter dem Deckmantel der Aufklärung von Straftaten, grundlegende Rechte von Rechtsanwälten auf ungehinderte Ausübung ihres Berufs verletzen, anstatt gegen die unglaubliche Vertuschung von schweren Straftaten durch Mitarbeiter der CIA, vermutlich mit Wissen und Beteiligung bundesdeutscher Stellen, vorzugehen.

Es bleibt zu hoffen, daß der Untersuchungsausschuß und die Medien sich weiterhin so engagiert und hartnäckig um die Aufklärung der Entführung bemühen, denn von Regierung und Justiz ist hier offensichtlich nichts zu erwarten.

Rechtsanwältin Angelika Lex

für den Vorstand

Es wird immer unglaublicher in diesem Staat...

21.06.2006

Amerikanische Fettnäpfchen

Was man bei seinem nächsten USA-Aufenthalt unbedingt beachten sollte, kann man hier nachlesen.

WM-Wahn erfaßt auch Gerichte

Während der Kollege Siebers hier abfällige Worte für die WM und die Justiz findet, so findet die Justiz in München ihren Frieden mit der WM:

"Bei den Münchner Gerichten ging man pragmatisch mit dem frühen Spielbeginn um. Richter sind ohnehin in ihrer Arbeitszeit unabhängig: Wer an keiner Sitzung teilnehmen musste, durfte sich "in Eigenverantwortung" vor die Glotze setzen. So haben die Zivilrichter im Landgericht München I am Lenbachplatz eine entsprechende Abmachung mit dem benachbarten italienischen Wirt getroffen.

Fußballbegeisterte, darunter auch zwei Vorsitzende Richterinnen, die schon vor Monaten Nachmittagsverhandlungen terminiert hatten, wollten sich bemühen, rechtzeitig vor dem Anpfiff fertig zu werden. Eine kickbegeisterte Richterin, die an einem nachmittäglichen Ortstermin teilnehmen musste, hatte sich extra ein Miniradio ausgeliehen, um bei geeigneter Gelegenheit "mal mit einem Ohr reinzuhören".

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

30.000 Anlegern droht der Totalverlust

Schlechte Nachrichten für viele Anleger im Bereich Immobilien:

"Wer am Dienstag bei der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Leipzig-West AG anrief, hörte nur eine Bandansage: „Wir haben heute Insolvenz angemeldet.“ Was Anlegerschützer schon seit längerem befürchteten, ist damit eingetreten. Nachdem sich Ende 2005 Berichte über Zahlungsprobleme des Unternehmens häuften und die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung eingeleitet hatte, ist Leipzig-West jetzt zahlungsunfähig.

Der Zusammenbruch der WBG könnte nach Erkenntnissen des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (Dias) in Berlin zu einem der größten Finanzskandale der Nachkriegszeit werden: Das ostdeutsche Unternehmen, einer der größten Emittenten für Inhaber-Teilschuldverschreibungen, hat an bis zu 30.000 Anleger die hochriskanten Papiere verkauft. Im Durchschnitt dürften die Sparer etwa 20.000 Euro investiert haben. Dias-Chef Volker Pietsch schätzt, dass so etwa 500 Millionen Euro in das Unternehmen geflossen sind. Davon abzuziehen sind ausbezahlte Anleihen, der Schaden könnte sich somit zwischen 200 und 500 Millionen Euro bewegen."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Nur gut, daß ich die Werbung von denen immer ins Altpapier gegeben habe...

Verteidiger leben mancherorts gefährlich

Im Irak ist bereits der dritte Verteidiger im Prozeß gegen Saddam Hussein ermordet worden. sueddeutsche.de schreibt dazu:

"Die Polizei habe die Leiche von Chamis al-Obeidi an einem Kreisverkehr im Viertel Ur im Nordosten von Bagdad gefunden, sagte ein Beamter des irakischen Innenministeriums.

Hauptverteidiger Chalil al Dulaimi erklärte, sein Kollege Chamis al Obeidi sei am Morgen von Männern in Polizeiuniformen aus seinem Haus verschleppt und später ermordet worden."

Ganzer Artikel hier.

Der Antragsteller muß sich im Mahnverfahren nach der Zustellung erkundigen

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des BGH vom 27.04.2006 (Az. I ZR 237/03). Der Leitsatz lautet:

"Die Zustellung eines Mahnbescheids ist dann nicht mehr demnächst i.S.von § 693 Abs. 2 ZPO a.F., § 167 ZPO erfolgt, wenn der Antragsteller es unterlassen hat, beim Mahngericht nach Ablauf einer je nach denUmständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist nachzufragen, ob die Zustellung bereits veranlasst worden ist, und dieses Unterlassen nachweislich zu einer Verzögerung der Zustellung um mehr als einen Monat geführt hat."

Zum Volltext der Entscheidung geht es hier.

Foulspiel am Publikum

Unter dieser Überschreibt schreibt die Süddeutsche eine geharnischte Kritik am Eintrittskartensystem der FIFA zur WM. U. a. heißt es dort:

"Bei dieser WM aber findet grobes Foulspiel am Publikum statt. Was nur nicht auffällt, weil sich viele Fans in ihr Schicksal ergeben haben. Sie folgten getreulich den offiziellen Wegen, surften zäh im Internet und jubelten, wenn sie überhaupt Karten für irgendwas ergatterten, sie ertragen Schlange stehend den Personalisierungswahn – um festzustellen, dass sie die Trottel sind. Weil es keine effektiven Kontrollen gibt, und dafür das, was ja zu verhindern war: blühende Schwarzmärkte.

Es ist ein Gefühl der Ohnmacht für alle, die sich an Spielregeln halten. Aber die Veranstalter schützt zweierlei: eine alles plättende Hurra-Stimmung im Land sowie die beruhigende Tatsache, dass sich Hunderttausende, die nicht oder unter sinnlos verschärften Bedingungen zum Zuge kamen, nicht wehren werden. Denn diese Masse setzt sich aus Einzelnen zusammen, und der Einzelne ist chancenlos."

Den ganzen Artikel gibt es hier.

20.06.2006

Polizei sucht eingeschleuste Hooligans

Vor dem Spiel England – Schweden wird fieberhaft nach Gewalttätern aus beiden Ländern gefahndet, die sich in Köln eine Schlacht liefern wollen. Bei der Anreise helfen deutsche und polnische „Fans. Erst am Montagabend bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden nach FOCUS-Informationen detaillierte Hinweise von ihren Kollegen aus Dänemark und Schweden. Extrem gewaltbereite Schläger aus beiden Ländern planen demnach eine Prügelei im Umfeld des Spiels der beiden Fußballteams heute Abend. Hooligans aus Schweden und England gelten als extrem verfeindet.

Quelle: focus.msn.de

Ein Schädling kommt selten allein

Wer unerwünschte Werbesoftware auf dem Rechner hat, fängt sich meist auch aggressivere Schadprogramme ein. Und dann kann es richtig gefährlich werden.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Russische Polizisten randalieren im Flugzeug

Für chaotische Zustände an Bord eines russischen Passagierflugzeugs haben zwei schwer betrunkene Polizisten gesorgt. Die beiden Beamten hatten sich auf dem Linienflug von Moskau in die sibirische Stadt Barnaul kennen gelernt, gemeinsam Hochprozentiges getrunken und waren dann über gemeinsame Kriegserlebnisse in Tschetschenien in Streit geraten, wie die Staatsanwaltschaft in Barnaul nach Angaben der Agentur Interfax mitteilte. Einer der beiden Polizisten, ein Oberstleutnant der Miliz, muss sich wegen der Randale an Bord von Ende April vor Gericht verantworten.

Der Oberstleutnant habe aus Verärgerung über eine ihm unglaubwürdig erscheinende Tschetschenien-Geschichte begonnen, sein Gegenüber mit dessen Krawatte zu würgen. Als eine Stewardess den Streit zu schlichten versuchte, drohte der Offizier, das Flugzeug mit 150 Menschen an Bord zum Absturz zu bringen. Zwei mitreisenden Beamten des Zivilschutzministeriums gelang es, den aggressiven Polizisten zu überwältigen und ruhig zu stellen.

Quelle: sueddeutsche.de

Erstaunliche WM-Nebenwirkungen

Manche Menschen kommen aufgrund der WM wirklich auf verrückte ideen, wie man bei sueddeutsche.de lesen kann:

Maarit Feldt-Ranta, Generalsekretärin der finnischen Sozialdemokraten, drückt bei der WM Brasilien die Daumen. Sie rechnet sehr, sehr fest damit, dass der Titelverteidiger am 9. Juli gewinnt. Von der deutschen Nationalmannschaft ist sie nicht so überzeugt. Im Fußballfieber ließ sie sich deshalb zu einer ziemlich mutigen Wette hinreißen.

SZ: In der Zeitung stand, Sie wollen sich eine deutsche Flagge tätowieren lassen, wenn Deutschland Weltmeister wird. Wie kamen Sie auf diese Idee?

Feldt-Ranta: Ganz spontan. Wir haben bei uns in der Parteizentrale ein Fußball-Tippspiel. Ich habe getippt, dass Brasilien im Endspiel gegen Deutschland gewinnt. Ein Kollege war dagegen der Überzeugung, dass Deutschland Weltmeister wird. Da habe ich gesagt: Wenn das passiert, dann lasse ich mir eine deutsche Flagge tätowieren.

Den Rest des Artikels kann man hier lesen.

Prozeß gegen Islamisten in Stuttgart

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der islamistischen Terrorgruppe Ansar el Islam begonnen. Den drei Irakern wird unter anderem vorgeworfen, einen Anschlag auf den früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi bei dessen Berlin-Besuch im Dezember 2004 geplant zu haben.

Der mutmaßlich geplante Anschlag wurde seinerzeit in letzter Minute vereitelt. Die Anklage gegen die drei Männer lautet auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Quelle: haz.de

Dummheit muß bestraft werden...

In der Rubrik "Eigentor" konnte man in der HAZ vom 19.06.2006 folgende Geschichte lesen:

"Dem Dieb einer Eintrittskarte für das WM-Spiel Brasilien – Australien ist seine besondere Dreistigkeit zum Verhängnis geworden. Der Mann hat gestern einer Frau, die auf dem Weg zu dem Spiel im Münchener Stadion war, die Handtasche gestohlen, wie die Polizei gestern Abend berichtete. In der Handtasche befand sich – wen wundert’s – auch die Eintrittskarte der Frau. „Der dreiste Dieb fand die Karte und setzte sich auf den Platz“ – steht im Protokoll der Polizei. Es war das 51. des gestrigen WM-Abends in München, das 51. Protokoll wohlgemerkt, nachdem Betrüge, Diebe, vermeintliche Langfinger und Gewerbeordnungszuwiderhandler auch gleich festgenommen werden konnten. Unter den Festgenommenen waren ein Australier, fünf Rumänen und 23 Brasilianer. Der dümmste von ihnen aber war ein Deutscher. Warum die Polizei ihn so schnell erwischt hat? Der Mann mit der Karte aus der geklauten Handtasche setzte sich im Stadion neben den Ehemann der Bestohlenen."

Oh mannomann, aber für seinen Verteidiger eröffnen sich da bestimmt gute Verteidigungsansätze ;-)

16.06.2006

Kopiergeräte als Sicherheitsrisiko

Moderne Kopierer machen die Arbeit leichter: Mehrfachkopien werden schnell und einfach erstellt, weil der Scanner nur einmal die Vorlage abtasten muß. Was die wenigsten Nutzer wissen: die Daten landen dafür auf einer Festplatte und bleiben dort.

Wer also demnächst gewisse Firmenfeiernscherze treibt oder aber pikante und private Schreiben kopiert, der sollte das im Hinterkopf behalten.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:

"Wer vertrauliche Unterlagen kopiert, sollte sich bewusst sein, dass eine Kopie des Dokuments auf der internen Festplatte gespeichert wird", warnt Martin Rost vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Noch ist das Problem kaum bekannt, auch manche Firmen unterschätzen es offenbar. Andere aber nutzen die Daten bereits. Und die Hersteller von Kopiergeräten wittern schon ein Zusatzgeschäft mit Sicherheitssoftware, deren Nutzen jedoch nicht immer belegt ist."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Urlaubsärger in der Firma?

Die Feriensaison steht vor der Tür - für viele Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres. Doch oft entbrennt Streit: Was tun, wenn der Chef den Urlaub verweigert? Ein Ratgeber.

Mit diesem Aufmacher bietet die SZ in einem Artikel praktische Hilfe.

15.06.2006

Deutschlandfahne mißverständliches Symbol?

„Ich bin sicher, dass wir auf unser Auftreten und Handeln stolz sein können. Zusätzlicher, im Zweifelsfall missverständlicher Symbole bedarf es meines Erachtens nicht.“

Mit diesen Worten zitiert die HAZ in ihrer Ausgabe vom 15.06.2006 einen Hannoveraner. Nicht irgendeinen Hannoveraner, sondern den Polizeichef Hans-Dieter Klosa. Genau den Herrn Klosa, der mit unverhohlener Freude vor den in seiner Polizeitiefgarage aufgebauten Hundezwingern, äh mobilen Arrestzellen posiert hat.

Dieser Chef hat seinen Beamten untersagt, Deutschlandfahnen an Dienstwagen zu befestigen. In anderen deutschen Städten ist das kein Problem, aber Herr Klosa will das nicht.

In der Zeitung heißt es weiter:

"Die Beamten müssten bei Konflikten für eine „freundliche Verhandlungsatmosphäre“ sorgen, sich als Ansprechpartner für jede Nation verstehen. Daher sei professionelles, neutrales Verhalten und Auftreten von großer Bedeutung. Sollte es etwa zu Streit zwischen Ausländern und Deutschen kommen, könnte wegen der Flaggen „sehr schnell der Eindruck einer parteiischen Amtsführung entstehen“. Schon der Anschein sei zu vermeiden."

Ich unterstelle einfach mal, daß jeder ausländische Fan davon ausgeht, daß ein deutscher Polizist für die eigene Mannschaft ist, er aber gleichwohl seinen Dienst pflichtgemäß erledigt.

Vielleicht verfügt dieser Herr Klosa ja noch, daß sich unsere Polizisten künftig bei jedem ausländischen Fan entschuldigen müssen, dessen Land gegen die deutsche Elf verloren hat...

14.06.2006

Gefangen im Biergarten

Unter dieser Überschrift berichtet sueddeutsche.de über ein Abenteuer von ca. 100 Gästen des Biergartens "Augustinerkeller" in München:

"Um das Gelände verlassen zu können, mussten 100 Gäste nachts um 1 Uhr über die Zäune klettern. Für den Oberstaatsanwalt ein Fall von "Nötigung" und "Freiheitsberaubung"."

Mehr gibt es hier zu lesen.

Braunschweig und Hooligans: OVG Lüneburg weist Beschwerde zurück

Das OVG Lüneburg hat soeben den Beschluß übermittelt, mit dem die Beschwerde gegen den Beschluß des VG Braunschweig (näheres hier) zurückgewiesen wurde. Schade. Wir überlegen noch, ob der Kampf gegen die Meldeauflagen fortgesetzt wird.

LSG Berlin-Brandenburg zu AlG II und Nebenkosten bei Hausbesitz

Empfänger von Arbeitslosengeld II mit eigenem Haus oder eigener Wohnung können grundsätzlich alle Betriebs- und Nebenkosten für ihr Eigenheim ersetzt verlangen. Sie müssen sich insoweit nicht auf die fiktiven Kosten für eine angemessene Mietwohnung verweisen lassen. Ein Anspruch auf Übernahme der Finanzierungskosten für das Eigenheim besteht allerdings nicht. Insoweit ist es vielmehr zulässig, eine Vergleichsmiete in Ansatz zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.5.2006

BVerfG: Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft

Pressemitteilung Nr. 51/2006 vom 13. Juni 2006

Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf
Personensorge beschränkt, darf sich nicht unbegrenzt
nach dem Vermögen des Betroffenen bemessen

Der Entscheidung liegt der Fall einer gerichtlich angeordneten
Dauerpflegschaft für die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und medizinische
Heilbehandlung zu Grunde. Nach § 92 Abs. 1 und Abs. 2 KostO werden die
Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und -pflegschaften gestaffelt nach
dem Vermögen des Betroffenen berechnet. Auf der Grundlage dieser
kostenrechtlichen Vorschrift hatte das Amtsgericht im vorliegenden Fall
die Gebühren für die Jahre 1992 bis 1994 auf jeweils 24.950 DM
festgesetzt. Der Berechnung lag als Geschäftswert das Vermögen des
Betroffenen in Höhe von 25 Millionen Deutsche Mark zugrunde.

Auf die Verfassungsbeschwerde hin hat der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts die Gebührenregelung des § 92 Abs. 1 und Abs.
2 KostO für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift ist mit dem
Gleichheitssatz unvereinbar, soweit sie für die Berechnung der
Gerichtsgebühren auch bei Pflegschaften, die sich auf die Personensorge
beschränken, unbegrenzt das reine Vermögen zugrunde legt. Für den Erlass
einer Neuregelung steht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2007
zur Verfügung. Auf Sachverhalte, bei denen die Erhebung von Gebühren für
Fürsorgemaßnahmen mit vermögensrechtlichen Bezügen vorgesehen ist, ist
die Gebührenregelung bis zu diesem Zeitpunkt weiter anzuwenden. Für die
gerichtliche Tätigkeit bei Fürsorgemaßnahmen, die ausschließlich die
Personensorge betreffen, ist für die Dauer der Übergangszeit die für
nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten geltende Regelung des § 30 Abs.
3 und Abs. 2 KostO entsprechend anzuwenden. Nach dieser Vorschrift ist
der Geschäftswert nach freiem Ermessen zu bestimmen. Bei fehlenden
Anhaltspunkten für eine Schätzung ist der Wert regelmäßig auf 3.000 Euro
anzunehmen; er darf 500.000 Euro nicht überschreiten.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Eine Ausrichtung der Gebühren für entstandene Gerichtskosten an der Höhe
des Vermögens ist bei solchen Dauerbetreuungen und -pflegschaften
sachlich gerechtfertigt, die Vermögensangelegenheiten betreffen. Mit
einem erhöhten Wert des Vermögens des Gebührenpflichtigen steigt
typischerweise auch der Bearbeitungsaufwand des Gericht für die
Kontrolle der das Vermögen betreffenden Fürsorgemaßnahmen. Überdies
rechtfertigt das gesteigerte Haftungsrisiko des Staates bei hohen
Vermögenswerten eine nach dem Vermögen orientierte Staffelung der
Gebühren.

In Fällen der alleinigen Personensorge dagegen führt ein höheres
Vermögen regelmäßig nicht zu Unterschieden im Umfang der staatlichen
Leistung. Entsprechendes gilt in diesen Fällen für die Haftung bei
möglichen Fehlentscheidungen von Amtswaltern. Bei vermögenden
Betroffenen ist der Staat hier grundsätzlich keinen höheren
Haftungsrisiken ausgesetzt als bei weniger vermögenden Betroffenen.

Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den gerichtlichen
Leistungen bei Dauerbetreuungen und -pflegschaften mit Vermögensbezug
einerseits und andererseits bei solchen, die sich allein auf die
Personensorge beziehen, darf der Gesetzgeber bei letzteren die
Gerichtsgebühren nicht ausschließlich an der Höhe des Vermögens
bemessen, ohne wegen des vom Vermögen unabhängigen Aufwandes eine
Begrenzung vorzunehmen. Die Gebührenregelung verstößt daher gegen den
Gleichheitssatz.


Zum Beschluss vom 23. Mai 2006 – 1 BvR 1484/99

BGH: Aufklärungspflichten bei neuen Behandlungsmethoden und Risikoverwirklichung

Pressemitteilung des BGH Nr. 89/2006


Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzklage
nach Robodoc-Operation

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer nach ihrer Behauptung fehlerhaft und ohne die erforderliche Aufklärung durchgeführten ärztlichen Behandlung. Im September 1995 implantierte der Beklagte zu 3 der Klägerin mit Hilfe eines computerunterstützten Fräsverfahrens (Robodoc) eine zementfreie Hüftgelenksendoprothese. Bei der Operation wurde ein Nerv der Klägerin geschädigt. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die vom erkennenden Senat zugelassene Revision blieb ohne Erfolg.

Der unter anderem für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat zu den Anforderungen an den Einsatz eines medizinischen Neulandverfahrens und an die Aufklärung des Patienten hierüber Stellung genommen. Will der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine – wie im Streitfall (1995) - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind. Die Anwendung neuer Verfahren ist für den medizinischen Fortschritt zwar unerlässlich. Am Patienten dürfen sie aber nur dann angewandt werden, wenn diesem zuvor unmissverständlich verdeutlicht wurde, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt. Der Patient muss in die Lage versetzt werden, für sich sorgfältig abzuwägen, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken operieren lassen möchte oder nach der neuen unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren.

Hiernach hätte es eines ausdrücklichen Hinweises auf noch nicht allgemein bekannte Risiken bedurft, der der Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht erteilt wurde. Dieser Aufklärungsmangel wirkt sich unter den besonderen Umständen des Streitfalls jedoch nicht aus, weil sich mit der Nervschädigung ein auch der herkömmlichen Methode anhaftendes Risiko verwirklicht hat, über das die Klägerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aufgeklärt worden ist. Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann sich der Patient nämlich nicht auf einen Aufklärungsfehler berufen, wenn sich (nur) ein Risiko verwirklicht, über das er aufgeklärt worden ist.

VI ZR 323/04 – Urteil vom 13.6.2006

LG Frankfurt am Main – Entscheidung vom 29.8.2003 – 2/21 O 362/98 ./.

OLG Frankfurt am Main – Entscheidung vom 7.12.2004 – 8 U 194/03

13.06.2006

Berlin: Fürsorglichkeit in der Charité

In der Berliner Charité ist der Patient ganz offenbar gut umsorgt und wird gehegt und gepflegt... oder?

Nach einem Artikel auf sueddeutsche. de könnten einem da Zweifel kommen. Dort heißt es:

Der 68-jährige Rollstuhlfahrer war vor einer Untersuchung spurlos verschwunden. Niemand im Krankenhaus bemerkte, dass der Fahrstuhl nicht funktionierte.

Erst am Montagabend wurde der Mann schließlich entdeckt, sagte Charité- Sprecherin Kerstin Endele und bestätigte einen Bericht der Berliner B.Z. vom Mittwoch. Dem Patienten gehe es den Umständen entsprechend gut, sagte Endele. Er sei trotz seiner Tortur ansprechbar und werde nun noch einmal gründlich im Krankenhaus untersucht.

Den ganzen Artikel gibt es hier.

Schülergewalt in Berlin: Wie der Vater, so der Sohn...

An einer Berliner Hauptschule hat ein Vater eine handfeste Auseinandersetzung begonnen, an deren Ende sein Sohn aus dem Fenster sprang und von Mitschülern am Kopf verletzt wurde. Auch der Amokläufer, der kürzlich nahe des Hauptbahnhofs auf Passanten eingestochen hatte, besuchte die Schule.

Quelle und vollständiger Artikel: sueddeutsche.de

Für den etwas anderen Geschmack...

Diese Geschichte zeigt mal wieder, was es alles so auf der Welt gibt, mit dem man eigentlich nicht rechnet:

Susis auf Stöckeln: Die britische Doku-Serie "Boys will be Girls" ist eine Art Casting-Show. Gesucht werden Männer und solche, die es nicht werden wollen, - für eine Girlie-Band.

Zum ganzen Artikel geht es hier.

Wie man sich den Teamgeist sichern kann

Wer als Nationalspieler ein Andenken haben möchte, darf sich denn Ball nicht einfach so unter den Nagel reißen oder gar unter das Trikot stecken! Wie das genau geht, kann man hier lesen...

Strafrecht: Dinglicher Arrest muß verfassungskonform geprüft werden

Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des
Verdachts der Förderung der Entwicklung von Atomwaffen wurde der
dingliche Arrest in das Vermögen des Beschwerdeführers angeordnet.
Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst den dinglichen Arrest in Höhe von
rund 2,6 Mio € angeordnet hatte, erhöhte das Amtsgericht den
Arrestbetrag auf rund 28 Mio € Die Gerichte stützten die Anordnung
allein auf das Protokoll der Aussage eines in Malaysia vernommenen
Zeugen. Dieser habe bekundet, dass der Beschwerdeführer eine
Vergütungsvereinbarung über den Arrestbetrag geschlossen habe. Das Geld
sei an eine Reihe von Firmen geflossen, die dem Beschwerdeführer und
dessen Zulieferern gehörten.
Aufgrund des Arrestes wurden Pfändungen und eine Sicherungshypothek
angeordnet, deren Gesamtwert die Staatsanwaltschaft mit 1, 8 Mio. €
veranschlagt.

Die gegen die Arrestanordnung gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte
Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
hat die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben, da sie den
Beschwerdeführer in seinem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG)
verletzen. Die Gerichte hätten sich auf die Aussage eines einzelnen
Zeugen gestützt, offensichtliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit dieser
Aussage aber nicht erörtert und darüber hinaus nicht geprüft, ob an
Unternehmen gezahlte Beträge dem Beschwerdeführer wirtschaftlich
zugerechnet werden könnten. Die Sache wurde zu erneuter Entscheidung an
das Landgericht zurückverwiesen.

Die vollständige Pressemitteilung des BVerfG zum Beschluss vom
29. Mai 2006 – 2 BvR 820/06 gibt es hier.

12.06.2006

Alter schützt nicht vor langer Strafe

Ein Straftäter muss nach dem Maß der verhängten Strafe nicht die Gewissheit haben, im Anschluss an die Strafverbüßung in die Freiheit entlassen zu werden.

Hierzu die Pressemitteilung des BGH:


Das Landgericht Hagen hat die drei erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten am 10. Juni 2005 wegen einer Vielzahl von bewaffneten Raubüberfällen auf Geldinstitute, die sie in der Zeit von 1988 bis 2004 begangen hatten, zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwölf, zehn und neun Jahren verurteilt. Die Besonderheit des Falles lag darin begründet, dass die Angeklagten zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits 74, 73 und 64 Jahre alt waren ("Opa-Bande"). Die Angeklagten wandten sich mit ihren Revisionen gegen die Höhe der verhängten Strafen, die vermutlich ihre jeweilige Restlebensdauer überschreite. In einem solchen Fall müsse auf eine Strafe erkannt werden, die einem Angeklagten noch einen Rest seines Lebens in Freiheit lasse, selbst wenn dies nur unter der Voraussetzung möglich sei, eine unverhältnismäßig niedrig erscheinende Strafe zu verhängen. Dem ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt: Die Strafe müsse gerechter Schuldausgleich sein. Zwar müsse einem Straftäter unter Vollstreckungsgesichtspunkten grundsätzlich eine Chance verbleiben, wieder der Freiheit teilhaftig zu werden; einen Rechtssatz des Inhalts, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben müsse, im Anschluss an die Strafverbüßung in die Freiheit entlassen zu werden, gebe es aber nicht. Insbesondere könne sich aus dem Lebensalter eines Angeklagten etwa unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse zur Lebenserwartung keine Strafobergrenze ergeben.

Da das Landgericht alle für die Strafzumessung bestimmenden Umstände, insbesondere auch das fortgeschrittene Alter der Angeklagten, gesehen und rechtsfehlerfrei gewichtet hatte, wurden die Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05


10.06.2006

Tierhaltung in der Mietwohnung

Hunde, Katzen, Giftschlangen und anderes Getier in der Mietwohnung: was ist erlaubt, was ist verboten? Es kommt immer ganz darauf an... Ein Artikel in der online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung liefert erste Anhaltspunkte.

09.06.2006

Hooligans aus Braunschweig, update

Mittlerweile habe ich die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Nun muß die Entscheidung des OVG Lüneburg abgewartet werden.

Verwaltungsgericht Braunschweig und die Hooligans

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in den 5 Eilverfahren die Meldeauflagen weitgehend bestätigt. Im blog von RA Siebers kann man hier und hier die näheren Einzelheiten lesen.

Die Beschwerden werden wohl noch heute eingelegt.

08.06.2006

BGH: Zwangsvollstreckung bei Betriebskostenabrechnungen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte - aufgrund einer vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde - über die Frage zu entscheiden, wie ein Urteil vollstreckt werden kann, das den Vermieter einer Mietwohnung verpflichtet, ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen für abgelaufene Abrechnungsperioden zu erteilen.

Diese Frage ist von den Gerichten bisher unterschiedlich beantwortet worden:

Wie vom Beschwerdegericht wird teilweise die Ansicht vertreten, der Mieter, der das Urteil erwirkt habe, müsse sich gerichtlich ermächtigen lassen, die Betriebskostenabrechnungen im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten (z.B. einen Sachverständigen) erstellen zu lassen (§ 887 ZPO).

Nach anderer Ansicht kommt eine Zwangsvollstreckung in dieser Weise grundsätzlich nicht in Betracht. Die Verurteilung zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung betreffe eine Handlung, deren Vornahme ausschließlich vom Willen des verurteilten Vermieters abhänge (sog. nicht vertretbare Handlung i.S. des § 888 ZPO). Sie sei deshalb so durchzusetzen, dass der Vermieter auf Antrag des Mieters durch Zwangsgeld und - falls dieses nicht beigetrieben werden könne - durch Zwangshaft dazu anzuhalten sei, seiner Verpflichtung nachzukommen.

Der Bundesgerichtshof hat dieser zweiten Ansicht zugestimmt. Bei der Verurteilung des Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, gehe es nicht nur um dessen Verpflichtung, das reine Rechenwerk zu erstellen. Bei dieser Abrechnung habe der Vermieter vielmehr aufgrund seiner besonderen Kenntnisse verbindlich zu erklären, welche Kosten im Einzelnen angefallen seien. Eine solche Rechnungslegung sei nur ihm möglich.

Beschluss vom 11. Mai 2006 – I ZB 94/05

Landgericht Berlin - Beschluss vom 11. August 2005 - 62 T 89/05 ./.

Amtsgericht Tiergarten - Beschluss vom 30. Mai 2005 - 5 C 321/04

Karlsruhe, den 8. Juni 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof Nr. 87/2006

Stadt Braunschweig dreht auf Hochtouren

Wie an anderer Stelle berichtet, versucht ja auch die Stadt Braunschweig die sog. "Hooligans" unter Kontrolle zu bringen.

Für einen Betroffenen habe ich am 07.06.2006 gegen 9.15 Uhr Klage gegen die Meldeauflagen und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.

Dort muß man quasi darauf gewartet haben, denn die erste Stellungnahme der Polizei an die Stadt ist nur gut drei Stunden später aus dem Fax gequollen. Weitere zwei Stunden darauf hatte ich das Schriftstück mit der Bitte um Stellungnahme in meinem Fax.

Inhaltlich ist dazu nur zu sagen, daß unsere Befürchtungen bezüglich der Qualität der Aktenlage noch übertroffen wurden. Es ist unfaßbar, wie leicht ein Bürger in eine schwarze Liste aufgenommen wurde, ohne daß er Kenntnis über die Aufnahmegründe und die gesammelte Daten erlangen oder sich auch nur juristisch dagegen wehren kann.

Angesichts der Arbeitsgeschwindigkeit des Verwaltungsgerichts bin ich optimistisch, noch rechtzeitig einen Beschluß zu erhalten.

07.06.2006

Stadt Braunschweig bemerkt den anstehenden Beginn der Fußball-WM

Offenbar hat es sich nun auch bei der Stadt Braunschweig herumgesprochen, daß die WM bald beginnt. Und weil man ja schöne, ordentliche, ruhige und saubere Spiele haben will, hat man jetzt panikartig die Liste für die sog. "Gewalttäter Sport" ausgebuddelt und nach dem Gießkannenprinzip Meldeauflagen für die sog. "Hooligans" verteilt.

Völlig egal, ob die nun in Braunschweig oder auch nur in Niedersachsen wohnen: alle sollen sich tlw. mehrmals täglich beim Polizeikommissariat Nord melden. Damit der effektive Rechtsschutz auch möglichst schwer wird, hat man die Bescheide offenkundig so terminiert, daß diese tlw. erst kurz vor Pfingsten zugestellt wurden. Dabei hat man schon vor Monaten in den Zeitungen herumgetönt, daß man derartige Bescheide erlassen will...

Ich hoffe, daß das Verwaltungsgericht der Stadt einen Strich durch diese Rechnung macht.

05.06.2006

Kinoreife Gefangenenbefreiung in Griechenland

Wie im Kino: Der gefährlichste Verbrecher Griechenlands befreit seinen Bruder aus dem Gefängnis.

Nikos Palaiokostas ist einer der meistgesuchten Verbrecher Griechenlands Korydallos ist ein Gefängnis in der Hafenstadt Piräus. Ein Hochsicherheitsgefängnis. Um genau zu sein: das größte und berüchtigtste Hochsicherheitsgefängnis des Landes.

Die griechische Polizei jagt Nikos Palaiokostas seit 16 Jahren; sie wüsste ihn gerne dort, hinter den Mauern von Korydallos. Am Sonntagabend, um kurz nach sechs, tat der Mann ihr den Gefallen: Er kam selbst.

Allerdings nicht ganz so, wie die Polizei das vorgestellt hatte: Palaiokostas plante nur einen Hausbesuch. Er kam per Helikopter. Warf ein paar Rauchbomben. Und als er wieder entschwebte, gen Himmel, da war auch sein Bruder Vassilios aus dem Gefängnis verschwunden und ein albanischer Mörder dazu.

Quelle: sueddeutsche.de

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