05.07.2006

Zimmertüren müssen kein Sicherheitsglas haben

Eine für Vermieter wichtige Entscheidung hat der BGH am 16.05.2006 (Az. VI ZR 189/05) getroffen. Der Leitsatz lautet:

"Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten läßt."

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