13.07.2006

Der Fall "Pascal": Zweifel zum Verzweifeln

"Das Verbrechen spottet jeder Beschreibung: Missbrauch und Ermordung eines Fünfjährigen. Und nach Einschätzung des Gerichts sprechen "gewichtige Gründe" für die Schuld der Angeklagten. Und doch: "Vernünftige Zweifel" werden voraussichtlich zu Freisprüchen führen."

So beginnt der sehr ausführliche Artikel über ein Verfahren, das nun schon fast 2 Jahre läuft. Dort wird aufgezeigt, daß es das Gericht nicht leicht hat, zur Wahrheit zu finden und es sich zum Glück auch nicht leicht macht.

"Es bleibt ein Zwiespalt, der auch den Richtern des Landgerichts schmerzlich bewusst ist. Josef Choduba und seine Kollegen sind mitnichten von der Unschuld der Angeklagten überzeugt, im Gegenteil: „Gewichtige, nach Auffassung der Kammer sogar überwiegende Gründe sprechen dafür, dass sich zumindest die Angeklagten R., W. und M. im Sinn der Anklage schuldig gemacht haben“, schreibt Richter Choduba.

Aber auf der anderen Seite gibt es eben diese Zweifel, „vernünftige, nicht nur theoretische Zweifel.“ „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist einer der ältesten Grundsätze der abendländischen Rechtsgeschichte. Die Schwurgerichtskammer in Saarbrücken ist entschlossen, ihn zu beherzigen."

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Wäre schön, wenn das alle Richter so sehen würden!

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