Um der "Ehre" willen
"Das war eine öffentliche Hinrichtung mit demonstrativem Charakter." Hart ins Gericht ging gestern Richter Manfred Götzl mit dem Angeklagten Mustafa A. im so genannten Ehrenmord-Prozess. Nach fast vierwöchiger Dauer verurteilte die Kammer den 57-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" fest. Damit kann der Verurteilte nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden.
Am 29. April vergangenen Jahres hatte Mustafa A. auf dem Bahnhofsvorplatz in Ismaning seinen einstigen Freund Ahmet M., 62, mit sieben Kopfschüssen niedergestreckt. Das Motiv des gebürtigen Türken war Rache und verletztes Ehrgefühl. Ahmet M. hatte Mitte der 80er Jahre die beiden damals noch minderjährigen Töchter des Angeklagten sexuell missbraucht. Mustafa A. hatte davon 1993 erfahren und von da den Entschluss gefasst, den einstigen Freund zur Rechenschaft zu ziehen.
Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de
<< Home