11.07.2006

E-mails verschwinden nicht

Unter diesem Titel berichtet das law blog von Udo Vetter über eine Entscheidung des OLG Nürnberg, wonach die Möglichkeit des spurlosen Verschwindens von E-mails im Internet als so gering bezeichnet wird, daß "diese Möglichkeit bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Beklagtenvorbringens außer Acht gelassen werden muss".

Eine Entscheidung, die in die Kategorie "welt- und lebensfremd" einzustufen sein dürfte.

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