09.06.2006

Verwaltungsgericht Braunschweig und die Hooligans

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in den 5 Eilverfahren die Meldeauflagen weitgehend bestätigt. Im blog von RA Siebers kann man hier und hier die näheren Einzelheiten lesen.

Die Beschwerden werden wohl noch heute eingelegt.

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