Mal wieder: richterliche Nachdenkensverweigerung
Im hiesigen Landgerichtsbezirk liegt auch ein beschauliches Städtchen, das allgemein als "Rattenfängerstadt" bekannt ist. Dort gibt es ein kleines Amtsgericht. Eine dort tätige Proberichterin hatte über einen Antrag der Staatsanwaltschaft zu befinden, ob meinem Mandanten Körperzellen zum Zwecke der Feststellung eines DNA-Identifizierungsmusters entnommen werden dürfen.
Sie hat entschieden, dass das gemacht werden darf. Warum sie so entschieden hat, bleibt ihr Geheimnis. Den Gründen des Beschlusses ist es nicht zu entnehmen. Ihre Gedankengänge sind rätselhaft, vielleicht hat sie auch gar nicht nachgedacht und einfach nur was unterschrieben, das ihr vorgelegt wurde. Man weiß es nicht...
Ich legte also Beschwerde ein, die wie folgt begründet wurde:
"Der Beschluss vom (...) enthält
keine tragfähige und nachprüfbare Begründung. Er beschränkt sich im
Wesentlichen auf die Wiedergabe des Gesetzestextes.
Diese Vorgehensweise entspricht nicht
den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an den erforderlichen
Umfang einer ordnungsgemäßen Begründung stellt. Insoweit wird auf den Beschluss
vom 14.12.2000 (2 BvR 1741/99 = NStZ 2001, 328) verwiesen.
Die Negativprognose ist vorliegend inhaltlich
mit keiner Silbe begründet worden. Es ist damit nicht einmal im Ansatz
ersichtlich, ob das Gericht überhaupt eine inhaltliche Prüfung des Antrags der
StA vorgenommen oder lediglich blind den Antrag durchgewunken hat. Diese Art
des Umgangs mit der Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben ist nicht tolerabel."
Hat das die Proberichterin zum Nachdenken gebracht oder gar veranlasst, sich mit der Entscheidung des BVerfG zu befassen? Das wäre zu schön gewesen. Der Fachmann ahnt schon, welcher Beschluss hier eintrudelte: "Der Beschwerde konnte aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen werden. Das Beschwerdevorbringen enthält keine neuen Tatsachen."
Vielleicht teilt das Landgericht der Proberichterin mal mit, wie intensiv über Beschlüsse, die Grundrechtseingriffe zur Folge haben, nachzudenken ist.
Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de ---
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