31.07.2006

Basteln an der Gleichheit

Chance oder Last? Zum 1. August tritt das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft. Arbeitgeber fürchten die Folgen.

"Verkaufsrepräsentanten gesucht! Sie suchen neue spannende Aufgaben im Verkaufsbreich-Bereich? Sie verfügen bereits über mehrjährige Berufserfahrung und sind nicht älter als 40 Jahre. Da wir als regionales Unternehmen in Oberbayern tätig sind, suchen wir eine sympathische Verkaufspersönlichkeit, die den lokalen Dialekt beherrscht. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Lichtbild schicken Sie bitte an unsere Personalabteilung."

Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum August in Kraft tritt, liefert eine solche Stellenausschreibung gleich vier Gründe für eine Klage beim Arbeitsgericht: Das Wort "Verkaufsrepräsentant" verstößt gegen den Grundsatz der Geschlechtergleichberechtigung. Der Zusatz "nicht älter als 40 Jahre" diskriminiert ältere Arbeitnehmer. Die Einschränkung "die den lokalen Dialekt beherrscht" entspricht einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Und schließlich deutet der Zusatz "mit Lichtbild" auf mögliche Ungleichbehandlungen hin.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Ich kann mich irgendwie dunkel an das schöne Wort "Privatautonomie" erinnern, das mir während des Studiums mal über den Weg gelaufen ist. Muß wohl zwischenzeitlich ausgestorben sein...

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