14.06.2006

LSG Berlin-Brandenburg zu AlG II und Nebenkosten bei Hausbesitz

Empfänger von Arbeitslosengeld II mit eigenem Haus oder eigener Wohnung können grundsätzlich alle Betriebs- und Nebenkosten für ihr Eigenheim ersetzt verlangen. Sie müssen sich insoweit nicht auf die fiktiven Kosten für eine angemessene Mietwohnung verweisen lassen. Ein Anspruch auf Übernahme der Finanzierungskosten für das Eigenheim besteht allerdings nicht. Insoweit ist es vielmehr zulässig, eine Vergleichsmiete in Ansatz zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.5.2006

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