Realschüler erneut wegen Mordes an Klassenlehrerin vor Gericht
Das Verfahren wegen der Ermordung einer Klassenlehrerin an der
Realschule in Ahrensburg muss teilweise wieder aufgerollt werden.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Realschüler A. O.
aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung zurückverwiesen.
Die Jugendkammer des Landgerichts Lübeck hatte ihn
lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer
Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nur bei
seinem älteren Bruder V. O. hat es Mord angenommen und
gegen ihn eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten
verhängt.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen V. O. bestätigt, es ist
nunmehr rechtskräftig. Dagegen hat er die rechtliche Würdigung
des Sachverhalts bei seinem jüngeren Bruder A. O., mit der
seine Beteiligung an einem Tötungsdelikt verneint worden war,
beanstandet. Der neue Tatrichter wird den Sachverhalt bei ihm
umfassend neu festzustellen und zu bewerten haben.
Urteil vom 1. Juni 2006 – 3 StR 77/06
Landgericht Lübeck – Urteil vom 26. Oktober 2005 – 2a KLs 1/05
Karlsruhe, den 1. Juni 2006
Pressestelle des Bundesgerichtshof Nr. 85/2006
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