29.05.2006

Drohendes Fahrverbot und Arbeitsplatz

Bescheinigung des Arbeitgebers muß aussagekräftig sein

Sehr häufig wird in Fällen eines drohenden Fahrverbots der Versuch unternommen, dieses mit einer drohenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Meist wird dann eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt. Hier ist jedoch, nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 16.02.2006 (Az. 3 Ss OWi 852/05), besondere Sorgfalt erforderlich:

"Der Bescheinigung des Arbeitgebers, die sich mit den beruflichen Folgen eines gegen den Betroffenen zu verhängenden Fahrverbots befasst, muss zu entnehmen sein, dass es bei einer Anordnung des Fahrverbots zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen würde. Es ist nicht ausreichend, wenn sich dem Schreiben nur die Möglichkeit einer Kündigung im Falle der Verhängung eines Fahrverbots entnehmen lässt."

Man sollte daher als Verteidiger ernsthaft in Betracht ziehen, einen Antrag auf Vernehmung des Arbeitgebers als Zeugen zu stellen, damit der Inhalt des Schreibens notfalls hinterfragt und die Ernsthaftigkeit der drohenden Folgen deutlicher wird.

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