30.05.2006

Landgericht Magdeburg bestätigt die Entscheidung zum okonomischen Abfall

Ich hatte hier vor einiger über eine Entscheidung des Amtsgerichts Schönebeck gegen eine Autohändlerin berichtet. Heute fand nun die Berufungsverhandlung statt.

Leider hat das LG die Berufung verworfen. Es interessierte dort nicht weiter, daß keine konkreten Feststellungen dazu getroffen wurden, ob der Austritt von Betriebsflüssigkeiten nun aufgrund poröser Leitungen o. ä. drohte oder nicht. Ein solch konkretes Drohen hat das OLG Schleswig in einer Entscheidung mal verlangt.

Es störte sich auch nicht daran, daß die Autos in den Augen der Angeklagten noch verwendbar waren, was die Frage nach dem Vorsatz aufwirft.

Nun gut, Revision ist eingelegt und ich warte auf die schriftlichen Urteilsgründe.

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