01.06.2006

Bundesrat will Prozesskostenhilfe reformieren

Der Bundesrat hat am 19.5.2006 einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe beschlossen. Wer über ein höheres Einkommen als das sozialhilferechtliche Existenzminimum verfügt, soll danach Prozesskostenhilfe nur noch als Darlehen erhalten und dieses vollständig zurückzahlen müssen. Daneben sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und eine Änderung der Verfahrensvorschriften vor.

Die geplanten Neuregelungen im Überblick:

1. Stärkere Eigenbeteiligung:
Wer über ein höheres Einkommen als das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum verfügt, soll Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten. Anders als bisher soll die Ratenzahlung nicht mehr nach 48 Monaten erlassen werden. Das Darlehen soll vielmehr aus dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückgezahlt werden müssen. Außerdem soll für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen grundsätzlich eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig werden.

2. Bekämpfung von Missbrauch:
Bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung beziehungsweise mutwilligen Beweisanträgen soll die Versagung von Prozesskostenhilfe erleichtert werden.

3. Änderung der Verfahrensvorschriften:
Durch geänderte Verfahrensvorschriften soll sichergestellt werden, dass die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausschlaggebenden Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten sollen insbesondere Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei eingeräumt werden.

Außerdem sollen Richter die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen Rechtspfleger übertragen können. Ein Rechtspfleger soll diese Aufgabe für das ganze Gericht erledigen können und so für eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen.

Deutscher Richterbund (DRB) begrüßt die Bundesratsinitiative
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Gesetzentwurf in einer erste Stellungnahme im Grundsatz begrüßt. Um die Gerichte deutlich zu entlasten, reiche es allerdings nicht aus, die Bedürftigkeitsprüfung auf den Rechtspfleger zu übertragen. Wünschenswert wäre es, wenn nicht die Gerichte, sondern die Sozialhilfebehörden die Bedürftigkeit des Antragstellers prüfen würden. Die Gerichte müssten dann nur noch über die Erfolgsaussichten des Rechtsbegehrens entscheiden.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundesrats veröffentlichten Volltext des Gesetzentwurfs klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Quelle: Bundesrat PM vom 19.5.2006

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