02.06.2006

"Online-Demonstrationen" nicht strafbar

Die online-Ausgabe der Süddeutschen berichtet über eine Demo der besonderen Art und was unser Rechtssystem daraus macht:

"Aus Protest den Server einer Firma zu blockieren, ist nicht in jedem Fall strafbar: Fast fünf Jahre nach der ersten Online-Demonstration hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen der Initiatoren freigesprochen.

Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die Demonstranten automatisch verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen. Dadurch sollten die Server des Konzerns während dessen Hauptversammlung überlastet werden.

Technisch war die Aktion nicht besonders erfolgreich: Obwohl sich 13000 Online-Demonstranten beteiligten, ging die Webseite der Lufthansa nie ganz offline. Der Publicitywert der Aktion war jedoch gewaltig: So sah sich selbst das Bundesjustizministerium zu einer Stellungnahme genötigt, in der sie die Rechtmäßigkeit einer Online-Demonstration bezweifelte. "

Den vollständigen Artikel kann man hier lesen.

Bleibt zu hoffen, daß der Amtsrichterin das reale Erleben des Unterschiedes zwischen Abzug und Mausklick erspart bleibt...

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