In der Druckausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 26.05.2006 läßt der Schreiber kaum ein gutes Haar am Vorsitzenden Walter Weitmann und dem Verteidiger von Zaneta C., Herrn RA Ralf Schönauer. C. war, wie der weitere Angeklagte auch, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. (
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Für C. hatte die Staatsanwaltschaft im erneuten Verfahren eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert und dabei strafmildernd das Geständnis aufgeführt. Dieses Geständnis hatte maßgeblich zur Aufklärung des Falles beigetragen. Gänzlich unbeeindruckt davon war das Gericht, laut SZ hätte es wohl auch ohne ihr Geständnis verurteilt. Der Verfasser des Artikels, Hans Holzhaider, klassifiziert die Befragung der Angeklagten C. als "ungewöhnlich". Er schreibt dazu:
"Die Befragung der Angeklagten Zaneta C. wurde von Weitmann in einem Tonfall geführt, der einen Verteidiger, der seinen Beruf ernst nimmt, auf die Barrikaden hätte treiben müssen. >>Sie können noch so viel erzählen, der BGH sagt, man muß nicht alles glauben, und so wird es die Kammer auch halten<<, sagte Weitmann an einer Stelle. Deutlicher kann man nicht mitteilen, daß man die Wahrheit schon zu kennen glaubt, bevor noch der erste Zeuge aufgerufen ist."
Jeder ernsthafte Verteidiger hätte an dieser Stelle um eine Unterbrechung gebeten, um einen unaufschiebbaren Antrag formulieren zu können, also eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit. Aber was machte der Verteidiger?
"Aber Verteidiger Ralf Schönauer blieb still und stumm auf seinem Platz und rührte keinen Finger."
Unweigerlich drängt sich die Frage nach dem "warum" auf. Warum hat er nicht das gemacht, was in einer solchen Situation zwingend gewesen wäre? Vielleicht wußte und konnte er es nicht besser. Vielleicht hatte er Angst vor der Reaktion des Publikums und der Presse. Vielleicht hat er dem Vorsitzenden insgeheim zugestimmt.
Wenn eine der genannten Alternativen zutreffen sollte, sollte er erwägen, künftig die Finger von der Strafverteidigung zu lassen. Wer als Verteidiger nicht bereit ist, ohne zu zögern den entscheidenden Antrag zu stellen (und bei einem Befangenheitsantrag ist jedes Zögern tödlich) und sich dabei möglicherweise von sachfremden Motiven leiten läßt, macht etwas falsch.
Jede(r) Angeklagte hat das Recht auf die bestmögliche Verteidigung, so schlimm die Tat auch gewesen sein mag. Wer als Verteidiger, natürlich auch als Verteidigerin, dies nicht leisten kann oder will, soll Steuerrecht oder Bankenrecht machen.
Aber auch das Gericht bekommt noch was ins Gebetbuch geschrieben. Der Artikel endet wie folgt:
"Ja was ist das für eine Frau? Wie ist sie geworden, was sie ist? Das hat das Münchner Gericht leider nicht aufgeklärt. Es hat nicht einmal den Versuch unternommen. Eine Lügnerin ist sie eben. Das hat dem Gericht bereits genügt."
Offenbar haben es sich einige Beteiligte in diesem Prozeß sehr einfach gemacht.