Was muß ein Verteidiger alles für seinen Mandanten tun?
Sicherlich eine ganze Menge. Aber ein wichtiger Punkt wurde durch das OLG Hamm nun klargestellt:
"Zu den Aufgaben eines Verteidigers zählt nämlich nicht die Versorgung der Haustiere seiner Mandanten."
Den vollständigen Beschluß kann man hier lesen.
Immerhin, eine drängende Sorge weniger!
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