26.05.2006

Verwaltungsgericht Hannover: Gebühr für Waffenschein-Kontrolle unzulässig

Die Region Hannover prüft in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage des Waffengesetzes, ob der jeweilige Inhaber noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Dafür dürfen dann die Betroffenen nicht nur einen Fragebogen ausfüllen, sondern auch noch 25,56 EUR berappen.

Dagegen haben sich nun einige Sportschützen mit Erfolg vor dem VG Hannover zur Wehr gesetzt. Nach dem Urteil sei die Überprüfung eine Verwaltungsmaßnahme, die nach außen nicht zu erkennen ist und ein reines Verwaltungsinternum bleibe. Dafür dürfe aber kein Geld verlangt werden (Az. 10 A 6959/05).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, dürfte dies bundesweit von den interessierten Kreisen interessiert zur Kenntnis genommen werden

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