23.02.2006

LG München: Boris B. muß nicht ungefragt als Dummy herhalten

Bevor das jetzt einer falsch versteht: Es ging darum, daß die FAZ Ende 2001 vor dem Start ihrer Sonntagszeitung ein Dummy (oder auch Null-Nummer) produziert hat, um für das Aussehen und den Aufbau der neuen Zeitung zu werben. In dieser Ausgabe war ein Artikel mit der Überschrift "Der strauchelde Liebling" verbunden mit einem Bild von Boris B. enthalten.

Nach einem Bericht in der online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung muß die FAZ für diese ungefragte Verwendung des Bildes Schadenersatz in Höhe von 1,2 Millionen EUR zahlen.

Boris B. wollte eigentlich 2,3 Millionen haben, ob er nun zufrieden ist? Auch die FAZ ist unzufrieden und wird wohl Berufung einlegen.

Für die beteiligten Anwälte jedenfalls ein schöner Streitwert!

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