Landgericht Dessau startet neuen Rekordversuch in langsamer Bearbeitung einer Beschwerde
In einer Strafsache habe ich meine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt. Das Amtsgericht B. hat die Beiordnung mit Beschluß vom 12.07.2005 abgelehnt. Hiergegen habe ich Beschwerde eingelegt. Am 03.11.2005 teilte das Amtsgericht mit, man habe der Beschwerde nicht abgeholfen und die Akte dem Landgericht Dessau zur Entscheidung vorgelegt.
Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, daß das dortige LG manchmal etwas länger braucht, habe ich mir mit der ersten Anfrage nach einer Entscheidung bis zum 30.01.2006 Zeit gelassen. Keine Reaktion.
Am 10.03.2006 habe ich dann dringend an die Beantwortung meiner Anfrage vom 30.01.2006 erinnert. Diesmal erhielt ich immerhin eine Antwort:
"Ihr Schreiben vom 10.03.2006 ist zuständigkeitshalber an das Amtsgericht B. abgegeben worden."
Mit Schreiben vom 16.03.2006 habe ich das LG darüber informiert, daß das AG nun alles andere, aber nicht für meine Anfrage vom 10.03.2006 zuständig ist und eine Frist von drei Tagen zur Beantwortung der Frage und Entscheidung über die Beschwerde gesetzt. Ich muß wohl nicht betonen, daß diese Frist fruchtlos verstrichen ist...
Nach meinem Urlaub werde ich mir mal überlegen, wie ich dem Landgericht Beine machen kann.
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