07.04.2006

Schwer verdientes Geld

Ein Artikel in der Pirmasenser Zeitung zeigt, daß das Verlangen nach der Einzahlung eines Vorschusses durchaus sinnvoll ist und späteren Ärger vermeiden kann:

Mit einem Spazierstock richtete ein 72-jähriger Rentner aus dem Landkreis erheblichen Sachschaden in einer Anwaltskanzlei an. Zusätzlich bedrohte er den Rechtsanwalt ganz massiv und verletzte dessen Mitarbeiterin. Doch dies alles bestritt der Senior, zeigte sich auch in der Verhandlung vorm Amtsgericht Pirmasens gänzlich uneinsichtig und legte letztlich gegen das Urteil von fünf Monaten auf Bewährung sofort Berufung ein.

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Bei dem Mann handelte es sich um einen ehemaligen Mandanten des Rechtsanwaltes, in dessen Kanzlei sich die Geschehnisse im Oktoberletzten Jahres zugetragen haben. In einem früheren Strafverfahren im Jahr 2004 – damals ging es um Unfallflucht – war der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein damaliger Verteidiger, das spätere Opfer, habe ihm damals zur Rücknahme eines Einspruchs geraten, den er gegen dieses Urteil eingelegt hatte.

Im Nachhinein fühlte er sich damit falsch beraten und wollte das Anwaltshonorar auf keinen Fall bezahlen. Als dann der Gerichtsvollzieher erschien, um das Honorar einzutreiben, habe seine Lebensgefährtin die Schuld beglichen. „Der hat mir sogar mit Beugehaft zur Leistung der eidesstattlichen Versicherung gedroht und eine Sicherungshypothek auf mein Haus eintragen lassen“, entrüstete sich der Angeklagte jetzt vor Gericht.

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