Ein grober anwaltlicher Kunstfehler
Wenn man diesen Beitrag im blog der Kollegen Nietzer & Häusler liest, kann man sich nur noch an den Kopf fassen und dem Auftragsunterzeichner der Berufungsschrift viel Spaß mit seinem Versicherer wünschen, bei dem er die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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