14.03.2012

In manchen Verfahren ist der Wurm drin

In einem Verfahren vor einem Amtsgericht mit drei Angeklagten haben wir heute vor dem Schöffengericht im zweiten Anlauf versucht, die Sache zu verhandeln. Der erste Verhandlungstag war daran gescheitert, dass einer der Angeklagten nicht erschienen war. Dieser sitzt nun in anderer Sache in Haft und konnte heute zum Termin gebracht werden.

Trotzdem kamen wir heute nicht zum Zuge, denn es fehlte wieder jemand auf der Anklagebank. Das Gericht hat auf Antrag des Staatsanwalts nun Haftbefehl gem. § 230 StPO erlassen. Also kann auch die betroffene Person beim nächsten Termin mit staatlicher Hilfe in den Saal gebracht werden.

Mal sehen, ob beim nächsten Termin nun die Nummer drei durch Abwesenheit glänzt...

--- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

kostenloser Counter