15.03.2012

Die Vollmachtsvorlage, der Dauerbrenner

Bekanntlich gehöre auch ich zu den Vollmachtnichtvorlegern. Dies führt in Strafsachen und insbesondere auch in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten häufig zu der Erinnerung, man möge doch bei Rücksendung der Akte die noch fehlende Vollmacht beifügen. Wird grundsätzlich ignoriert und in letzter Zeit auch nicht mehr mit einem erklärenden Textbaustein beantwortet.

Der Kollege Ratzka berichtet hier, dass er in letzter Zeit einen Rückgang der Nachfragen beobachtet und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass ein gewisser Lerneffekt bei den Behörden einsetzen würde. Diesen Eindruck und diese Hoffnung hatte ich in den letzten Jahren auch öfter, bis dann wieder ein neuer Schwung Staatsanwälte oder Sachbearbeiter (alles natürlich m/w zu lesen) bei den Behörden ankam und der Fragen- und Erinnerungszirkus wieder von vorn losging.

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