22.02.2006

Vier Strafverteidiger: Es geht weiter!

Am 01. März wird die Berufungsverhandlung in der Strafsache gegen den RA Werner Siebers aus Braunschweig durchgeführt.

Das Verteidigerteam ist durchaus optimistisch, denn das Landgericht hat in einem Beschluß verkündet,

... daß das Gericht dem Antrag der Verteidigung,
  • die Berufung der Staatsanwaltschaft als offensichtlich unbegründet zu verwerfen,
nicht enspricht.

In der Begründung bezieht sich das Gericht auf den Normzweck des § 313 Absatz 2 Satz 2 Strafprozeßordnung (StPO): Abkürzung des Instanzenzuges bei Bagatellsachen, wenn die Entscheidung der ersten Instanz zutreffend erscheint.

Dieses Ziel könne aber in diesem Fall nicht erreicht werden, weil
  • die Verteidigung ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt habe und
  • dieses Rechtsmittel nicht offensichtlich unbegründet erscheine.
Denn: Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts lasse keine hinreichende Auseinandersetzung mit § 193 Strafgesetzbuch (StGB) erkennen.

Die Verhandlung um 11.30 Uhr, Saal 6, ist öffentlich. Zuschauer sind herzlich willkommen!

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