Bundessozialgericht schränkt kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung ein
Nach einem Bericht in SPIEGEL online hat das Gericht entschieden, daß eine in Monatsraten gezahlte Abfindung oder eine private Altersrente als Einkommen zu betrachten ist, aus dem eine private Krankenversicherung zu finanzieren ist. Dies gilt dann, wenn der monatliche Freibetrag von (derzeit) 350 EUR überschritten ist.
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