08.12.2005

Sozialgericht Dortmund: Kur auch ohne Abnehmen

Das Sozialgericht Dortmund hat eine nicht ganz unwichtige Entscheidung getroffen:

Die Rentenversicherer dürfen die Bewilligung einer Kur für deutlich übergewichtige Arbeitnehmer nicht verweigern. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor. Eine stationäre Rehabilitation in einer Kurklinik dürfe nicht von einer vorherigen Gewichtsabnahme abhängig gemacht werden (Az.: S 34 R 153/05). (epd)

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