08.12.2005

Bundesverfassungsgericht: 8 Jahre Untersuchungshaft sind zu lange

Das BVerfG hat auf die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten folgende Entscheidung getroffen, die Pressemitteilung vom 08.12.2005 dazu beginnt wie folgt:

Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, der sich seit
über acht Jahren wegen des Verdachts des Herbeiführens einer
Sprengstoffexplosion mit sechsfachem Mord und zweifachem
Mordversuch in Untersuchungshaft befindet, war erneut
erfolgreich.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungs-
gerichts stellte fest, dass die angegriffenen Ent-
scheidungen des Oberlandesgerichts und des Landgerichts
den Beschwerdeführer wegen Verletzung des in Haftsachen
geltenden Beschleunigungsgebots in seinem Freiheitsgrundrecht
verletzen. Sie wurden zusammen mit dem zu Grunde liegenden
Haftbefehl aufgehoben. Das Oberlandesgericht wurde angewiesen,
den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu
entlassen.


Eine sachgerechte Entscheidung. Es ist ein unerträglicher Zustand, wenn die Justiz in 8 Jahren nicht in der Lage ist, ein Verfahren abzuschließen.

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