30.11.2005

Landgericht Stendal und die Bearbeitungszeit

Normalerweise meckern wir Anwälte ja gerne über die Gerichte, wenn dort Anträge erst nach Ewigkeiten bearbeitet werden.

Heute möchte ich aber mal Lob an das Landgericht Stendal verteilen. Ich hatte am 24.11.2005 eine Abrechnung hingefaxt, der Geldeingang war bereits am 29.11.2005 zu verzeichnen. Hut ab!

29.11.2005

Kundenrechte im Internet

Die dpa berichtet über eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Internetversandhäuser dürfen die Rechte ihrer Kunden bei
Online-Bestellungen nicht verschleiern. Nach einem am Montag
veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die
Unternehmen deutlich machen, daß die Verbraucher bei einem Widerruf
ihrer Bestellung ihr Geld zurückverlangen können. Danach sind Klauseln
unwirksam, die den Eindruck erwecken, daß Käufer nur Anrecht auf eine
Gutschrift des Kaufpreises haben, wenn sie sich nachträglich von ihrem
Vertrag lösen. (Az: VIII ZR 382/04, 5. Oktober 2005)

28.11.2005

Landgericht Magdeburg korrigiert Urteil wegen Körperverletzung

Das Landgericht Magdeburg hat heute ein Urteil vom Amtsgericht Halberstadt nach unten korrigiert und so nach Ansicht des Angeklagten und seinem Verteidiger eine maßvolle Entscheidung gefällt.

Das AG Halberstadt hatte den Angeklagten wegen eines einzelnen Faustschlags, der zu einem blauen Auge führte, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Minaten ohne Bewährung verurteilt. Dieser stand wegen anderer, nicht einschlägiger Delikte unter Bewährung, so daß dieses Urteil den Widerruf der laufenden Bewährungen zur Folge gehabt hätte.

Diese Rechtsfolge erschien dem Vorsitzenden unangemessen. Er wies in einem Rechtsgespräch darauf hin, daß man sich im Falle eines Geständnisses noch zu einer Geldstrafe würde durchringen können.

Ein Widerruf der Bewährungen wäre damit nicht mehr wahrscheinlich.

So ist es auch gekommen. Der Angeklagte hat ein von Reue geprägtes Geständnis abgelegt, auf die Einvernahme der Zeugen konnte verzichtet werden. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, die in der Verhandlung und im Plädoyer ein erschreckendes Maß an Unaufmerksamkeit gegenüber dem verhandelten Stoff dokumentiert hat, wollte die Verwerfung der Berufung erreichen. Das Gericht hat letztlich eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft wird wohl Revision einlegen. Das Ergebnis ist also noch offen.

23.11.2005

Landgericht Stendal: Verfahren wegen Handel mit Drogen geplatzt

Das Landgericht Stendal mußte heute das Verfahren gegen einen jungen Mann aussetzen und den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Gegen ihn war Anklage erhoben worden, weil er mit einem anderen zusammen mit ca. 50 kg Marihuana gehandelt haben soll.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte sich herausgestellt, daß der überwiegende Teil der Taten zu einem Zeitpunkt begangen wurde, als er noch Heranwachsender war. Damit hätte sein Fall vor die Jugendkammer gehört.

Man hätte die Situation retten können, wenn das zu erwartende Urteil der normalen Strafkammer rechtskräftig geworden wäre. Dem hat sich die Staatsanwaltschaft Stendal jedoch hartnäckig verschlossen und Revision gegen ein derartiges Urteil angedroht. Offenbar war ihr die avisierte Strafe zu gering und so herrschte dort Freude über den gefundenen sicheren Revisionsgrund.

Es half also alles nichts, die Strafkammer mußte das Verfahren aussetzen und den Fall an die Jugendkammer abgeben. Dort wird irgendwann im kommenden Jahr der Fall erneut verhandelt werden. Bis dahin ist der Angeklagte, gegen den erbitterten Widerstand des Staatsanwalts, auf freiem Fuß.

Da dieser Staatsanwalt auch der Anklageverfasser war, wird er künftig bei Geburtsdaten sicher besonders aufpassen und vor dem richtigen Gericht Anklage erheben...

18.11.2005

"Schämen sie sich!"

Diese Worte bekam ich als Verteidiger am 17.11.2005 im Amtgericht Freiberg zu hören. Was war passiert? Ich hatte mich für einen inhaftierten Angeschuldigten legitimiert, Akteneinsicht und Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt.

Bei AG Freiberg passierte hinsichtlich der Beiordnung, trotz Erinnerung, über einige Monate nichts, so daß ich dann irgendwann Dienstaufsichtsbeschwerde und normale Beschwerde erhob. Mit der Beiordnung ging es danach ziemlich schnell...

Nun war die Verhandlung, der Richter blätterte in der Akte und stieß wieder auf die Dienstaufsichtsbeschwerde. Er wollte den Urheber wissen und auf meine Meldung bekam ich dann die obige Äußerung zu hören.

Da in der Sache selbst erfreulicherweise eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden konnte und ich vorher im Restaurant "Aladdin" sehr gute orientalische Küche genießen konnte, war ich friedfertig und habe auf weitere Maßnahmen verzichtet.

15.11.2005

Achtung Autohändler! Neuer Abfallbegriff!

Eine Mandantin von mir hat begonnen, u. a. einen Handel mit gebrauchten Kfz zu betreiben. Dabei hat sie auch mal einen alten VW für einen Euro in Zahlung genommen. Er wurde etwas aufpoliert und anschließend für 20,50 EUR verkauft. Kein Geschäft, um wirklich reich zu werden, aber immerhin.

Nun hatte sie das Pech, in das Fadenkreuz von unerbittlichen Strafverfolgern zu geraten, die auch wegen dieses Fahrzeugs wegen unerlaubter Lagerung von Abfällen einen Strafbefehl beantragten.

In der mündlichen Verhandlung war die junge Richterin zwar davon zu überzeugen, daß es sich bei dem Fahrzeug nicht um Abfall der beiden bekannten Kategorien (gewillkürter Abfall und Zwangsabfall) gehandelt hat. Offenbar strebt die Dame aber nach höherem und hat die Rechtsgeschichte um einen weiteren Abfallbegriff bereichern wollen: es gibt nunmehr auch den ökonomischen Abfall.

Nach ihrer Argumentation wurde mehr in das Fahrzeug investiert, als letztlich erlöst werden konnte. Durch den eingetretenen Verlust sei das Fahrzeug daher als Abfall zu betrachten.

Jeder Gebrauchtwagenhändler sollte also seine Bastlerecke durchschauen, ob da nicht "Schätzchen" stehen, an denen Verlust gemacht werden könnte. Strafverfahren könnte drohen, wenn sich diese eigenwillige Kreation des neuen Abfalltypus durchsetzen sollte.

Letzteres versuche ich natürlich zu verhindern!

Pflichtverteidigung, mal ja, mal nein... Forts.

Das Landgericht Hannover hat zwischenzeitlich der von mir eingelegten Beschwerde stattgegeben und mich als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Prozeß gegen Ernst Zündel geplatzt

Wie das blog handakte.de vermeldet, ist das Verfahren wegen der Entpflichtung der bisherigen Pflichtverteidigerin geplatzt. Diese hatte versucht, Horst Mahler als Assistenten in das Verfahren zu bekommen. Dieser darf aufgrund fehlender Zulassung derzeit nicht als Anwalt arbeiten.

Der unerkannt heranwachsende Angeklagte

Vor dem Landgerict Stendal läuft derzeit ein Verfahren gegen zwei Angeklagte, denen Handel mit Marihuana in großem Umfang vorgeworfen wird. Mehrere Verhandlungstage sind erledigt, gestern sollte das Verfahren dann zum Abschluß gebracht werden.

Staatsanwalt und Verteidiger haben plädiert, das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Als das Gericht dann zur vereinbarten Zeit wieder in den Saal kam, vernahmen die erwartungsvoll stehenden Beteiligten nicht die erwartete Formel "Im Namen des Volkes" sondern "Bitte nehmen sie Platz. Wir müssen noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten."

Dem Gericht war aufgefallen, daß einer der Angeklagten zu Zeitpunkt einiger Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und somit Heranwachsender war. Damit war nicht die Strafkammer zuständig, es wäre vor der Jugendkammer zu verhandeln gewesen.

Es bleibt abzuwarten, welche Folgen diese Erkenntnis für den weiteren Fortgang des Verfahrens und auch den Haftbefehl haben wird. Nächste Woche geht es weiter.

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