29.11.2005

Kundenrechte im Internet

Die dpa berichtet über eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Internetversandhäuser dürfen die Rechte ihrer Kunden bei
Online-Bestellungen nicht verschleiern. Nach einem am Montag
veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die
Unternehmen deutlich machen, daß die Verbraucher bei einem Widerruf
ihrer Bestellung ihr Geld zurückverlangen können. Danach sind Klauseln
unwirksam, die den Eindruck erwecken, daß Käufer nur Anrecht auf eine
Gutschrift des Kaufpreises haben, wenn sie sich nachträglich von ihrem
Vertrag lösen. (Az: VIII ZR 382/04, 5. Oktober 2005)

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