28.11.2005

Landgericht Magdeburg korrigiert Urteil wegen Körperverletzung

Das Landgericht Magdeburg hat heute ein Urteil vom Amtsgericht Halberstadt nach unten korrigiert und so nach Ansicht des Angeklagten und seinem Verteidiger eine maßvolle Entscheidung gefällt.

Das AG Halberstadt hatte den Angeklagten wegen eines einzelnen Faustschlags, der zu einem blauen Auge führte, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Minaten ohne Bewährung verurteilt. Dieser stand wegen anderer, nicht einschlägiger Delikte unter Bewährung, so daß dieses Urteil den Widerruf der laufenden Bewährungen zur Folge gehabt hätte.

Diese Rechtsfolge erschien dem Vorsitzenden unangemessen. Er wies in einem Rechtsgespräch darauf hin, daß man sich im Falle eines Geständnisses noch zu einer Geldstrafe würde durchringen können.

Ein Widerruf der Bewährungen wäre damit nicht mehr wahrscheinlich.

So ist es auch gekommen. Der Angeklagte hat ein von Reue geprägtes Geständnis abgelegt, auf die Einvernahme der Zeugen konnte verzichtet werden. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, die in der Verhandlung und im Plädoyer ein erschreckendes Maß an Unaufmerksamkeit gegenüber dem verhandelten Stoff dokumentiert hat, wollte die Verwerfung der Berufung erreichen. Das Gericht hat letztlich eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft wird wohl Revision einlegen. Das Ergebnis ist also noch offen.

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