23.11.2005

Landgericht Stendal: Verfahren wegen Handel mit Drogen geplatzt

Das Landgericht Stendal mußte heute das Verfahren gegen einen jungen Mann aussetzen und den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Gegen ihn war Anklage erhoben worden, weil er mit einem anderen zusammen mit ca. 50 kg Marihuana gehandelt haben soll.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte sich herausgestellt, daß der überwiegende Teil der Taten zu einem Zeitpunkt begangen wurde, als er noch Heranwachsender war. Damit hätte sein Fall vor die Jugendkammer gehört.

Man hätte die Situation retten können, wenn das zu erwartende Urteil der normalen Strafkammer rechtskräftig geworden wäre. Dem hat sich die Staatsanwaltschaft Stendal jedoch hartnäckig verschlossen und Revision gegen ein derartiges Urteil angedroht. Offenbar war ihr die avisierte Strafe zu gering und so herrschte dort Freude über den gefundenen sicheren Revisionsgrund.

Es half also alles nichts, die Strafkammer mußte das Verfahren aussetzen und den Fall an die Jugendkammer abgeben. Dort wird irgendwann im kommenden Jahr der Fall erneut verhandelt werden. Bis dahin ist der Angeklagte, gegen den erbitterten Widerstand des Staatsanwalts, auf freiem Fuß.

Da dieser Staatsanwalt auch der Anklageverfasser war, wird er künftig bei Geburtsdaten sicher besonders aufpassen und vor dem richtigen Gericht Anklage erheben...

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