10.01.2011

Objektive Strafzumessungserwägungen am Landgericht

Die Anreise zu einem auswärtigen Landgericht verlief so gut, dass noch Zeit für einen Kaffee in der Kantine blieb. Am für Richter und Staatsanwälte reservierten Stammtisch war schon eine Strafkammer versammelt. Der Vorsitzende gab für die anstehende Verhandlung die Devise aus:
"Für jede Stunde Verhandlungsdauer gibts heute ein Jahr Freiheitsstrafe!"

Zum Glück ist es nicht meine Sache, die da verhandelt werden soll...

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