21.01.2011

Ein zäher Kampf

Der Haftbefehl lieferte nicht gerade Anlass zu grosser Hoffnung und nach der Akteneinsicht musste ich die Vernehmung des Mandanten zur Kenntnis nehmen. Er hatte, vor meiner Beauftragung, Angaben zur Sache gemacht. Mit den dort protokollierten Sätzen hatte er sich in einem Fall einen Tatbestand eingebrockt, der im Fall einer Verurteilung zu einer Mindeststrafe von 5 Jahren führen würde. Insgesamt war von einer Straferwartung von gut 7 Jahren auszugehen.

Denkbar schlechte Startbedindungen, die mündliche Haftprüfung war dementsprechend erfolglos. Die Strafkammer wollte sich zu Beginn der Verhandlung nicht von ihrer harten Linie abbringen lassen, eine Verständigung kam nicht zustande.

Erst eine Anzahl von Beweisanträgen konnte letztlich ein Umdenken bei der Kammer bewirken, dass bei einer Verurteilung nicht mehr von mindestens 5 Jahren, sondern nur noch von mindestens einem Jahr auszugehen sein dürfte. Kurz vor Weihnachten wurde dann auch der Haftbefehl aufgehoben.

Es folgten noch weitere Verhandlungstage und gestern dann das gute Ende: 2 Jahre Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurden!

Dieser Fall zeigt wieder, dass ein Beschuldigter folgende Punkte unbedingt beachten sollte:

- Frühzeitig einen Verteidiger beauftragen!
- Keine (wirklich KEINE) Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, ohne zuvor einen Verteidiger befragt zu haben!

Es geht nicht immer so gut aus, wie das hier nach 13 Verhandlungstagen erreicht werden konnte. Was einmal in der Akte ist, ist nur schwer wieder aus der Welt zu schaffen...

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