21.05.2010

"Mein Name ist Hase, ich weiß von nix"

... war die Antwort des Justizbediensteten auf meine Frage, ob mein Mandant schon vorgeführt sei. Vielleicht könne mir das Frau XY sagen. Es könne aber sein, dass die gerade nicht da ist. "Das fängt ja gut an", war mein Gedanke, aber ich war ja auch etwas zeitig bei dem kleinen Amtsgericht in NRW eingetrudelt.

Zur Vorgeschichte: Mein Mandant verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe und bei ihm wurde routinemäßig die Zelle kontrolliert. Man fand "2 Brocken Haschisch". Diese Brocken waren eher Krümel, denn sie wiesen ein Gesamtgewicht von 0,1952 Gramm auf (reicht das überhaupt für einen Joint?).

Weil Drogen in JVA ja gaaaaaaanz böse sind, wurde Anklage erhoben. In der ersten Verhandlung konnte ich weder die junge Richterin noch den erfahrenen Staatsanwalt davon überzeugen, dass man bei so einem Fussel die Kirche im Dorf lassen und das Verfahren einstellen sollte.

Voller Sendungsbewußtsein für eine bessere Welt und Abschreckung im Allgemeinen wurde mein Mandant zu einem Monat Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bei der Urteilsabfassung machte sie allerdings so viel falsch, dass das OLG dieses Urteil (mit deutlichem Widerwillen) aufheben musste.

Heute dann der erneute Anlauf. Pünktlich zur Terminsstunde ging ich in den Saal, eine andere Richterin und ein anderer Staatsanwalt saßen bereit. Die Tür ging auf und eine Mitarbeiterin des Gerichts verkündete die Verspätung des Dolmetschers. Das war nicht schlimm, denn der Platz neben mir war immer noch frei.

Ich fiel dann mit der Tür ins Haus und regte ein Gespräch darüber an, was aus der Sache werden sollte, dafür bräuchten wir ja weder Dolmetscher noch Angeklagten. Wir redeten wieder über eine Einstellung, aber es zeigte sich wieder eine deutliche Hartleibigkeit bei meinen Gesprächspartnern.

Der Dolmetscher erschien, mein Mandant ist immer noch nicht da. Die Richterin blätterte in der Akte und stellte die rechtzeitige Ladung fest. Der Staatsanwalt fragte dann, ob denn auch das Vorführersuchen rausgegangen sei. Farbwechsel im Gesicht der Richterin, heftigstes Blättern in der Akte, Frage an die Protokollführerin, ob das nicht automatisch passieren würde. Es würde nicht..., war die Antwort.

Das war DIE Chance: ich regte den Übergang ins Strafbefehlsverfahren an, natürlich nur um einen weiteren Termin zu vermeiden ;-) Die Kröte, die StA und Gericht schlucken mussten, war der Umstand, dass dabei nur Bewährungsstrafen verhängt werden können. Nach etwas Gerede waren wir uns einig, ein Monat Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung per Strafbefehl.

Die Richterin grummelte etwas davon, das ich mein Ziel nur erreicht hätte, weil sie einen Fehler gemacht hätte (stimmt...)

Ende gut, alles gut.




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