04.06.2010

Interessierter Richter

In einer Unfallsache hat die Gegenseite offensichtlich ein eigenes Gutachten anfertigen lassen und verwertet die Erkenntnisse in einer Erwiderung. Allerdings legt sie das Gutachten nicht vor, sondern benennt nur den Gutachter als Zeugen.

Der Richter meinte vorhin in der Verhandlung, ihm sei das komisch vorgekommen. Er hätte deshalb gestern mal bei dem Gutachter angerufen und sich das Gutachten per Fax schicken lassen. Das Gutachten sei, meinte er mit Blick in meine Richtung, für beide Seiten interessant und evtl. hilfreich.

Er hat Teile daraus verlesen und ich hab ihm zugestimmt. Wir haben uns dann letztlich ganz ordentlich verglichen.

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