02.01.2008

Käufer eines mangelhaften Kfz können nach Rücktritt vom Vertrag einen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten haben

Der Verlag Dr. Otto-Schmidt berichtet über eine interessante Entscheidung des BGH:

Auto-Käufer, die wegen der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten, können gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Ersatz von Mietwagen-Kosten haben. Der Rücktritt vom Kaufvertrag steht diesem Schadensersatzanspruch nicht entgegen. Das folgt aus § 325 BGB, wonach bei gegenseitigen Verträgen das Recht, Schadensersatz zu verlangen, durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen wird.

Mehr gibt es hier.

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