04.09.2007

LG Stendal: Freispruch im Verfahren wegen versuchten Totschlags auf Feuerwehrfest

Die Aktenlage war nicht gerade traumhaft: Ein Feuerwehrfest in der Nähe von Stendal ist aus dem Ruder gelaufen, es kam zu tätlichen Auseinandersetzungen. Am Ende hatte einer der Beteiligten eine tiefe Stichwunde im Unterbauch. Mein Mandant wurde nach dem Vorfall im vergangenen Jahr in Tatortnähe aufgefunden, ein Messer mit passenden Blutanhaftungen lag neben ihm, schlüssige Zeugenaussagen ließen auf meinen Mandanten als Täter schließen. Die StA erhob zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung Anklage vor dem Amtsgericht. Das wiederum gab den Fall ab zum Landgericht, es könnte auch versuchter Totschlag in Betracht kommen.

So wurde die Anklage denn dort auch zugelassen, die Untersuchungshaft konnte gerade noch abgewendet werden.

Das Landgericht setzte 6 Verhandlungstage an und begann eine geradezu akribische Beweisaufnahme, deren Ergebnisse die Anklage eher noch zu erhärten schienen. Der Vorsitzende fasste dies heute in der Urteilsbegründung so zusammen: "Wenn dieses Verfahren ein Fussballspiel wäre, dann hätten sie zu Beginn des 4. Verhandlungstages in der 80. Spielminute mit 0:2 hinten gelegen."

Dann wurde eine Zeugin vernommen, die bislang im Ermittlungsverfahren keine Rolle spielte. Wir wollten sie eigentlich nur der Vollständigkeit halber hören, sie sollte an dem Abend auch auf dem Fest gewesen sein.

Um es kurz zu machen: ihre Aussage warf das Spiel herum und sorgte für das 2:2. Entscheidende Indizien und Beweismittel erschienen nun in einem völlig anderen Licht und es ergaben sich erhebliche Zweifel an der Täterschaft meines Mandanten.

Weitere Aussagen an diesem Tag sorgten dann letztlich für den knappen 3:2 Sieg in der Nachspielzeit.

Immer wieder schön, wenn die Wahrheit ans Licht kommt und die Gerechtigkeit siegt.

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