"In dubio pro reo!" - Auch bei Abmahnungen?
Eine Mandantin bekommt am 24.09.2007 mal wieder Fax-Spam, sie möchte das nicht. Von hier geht die Abmahnung raus. Es kommt die übliche Verteidigung, man habe doch extra am 22.09.2007 angerufen und das Einverständnis eingeholt. Auf die Bitte um Mitteilung, mit wem man denn gesprochen hätte, kam am 30.09.2007 die Antwort:
"Ich telefoniere täglich mit dutzenden von Firmen. Da wäre es wohl etwas viel verlangt, sich den Namen jeder einzelnen untergeordneten Charge zu merken und diesen dann nach Wochen auch noch zu wissen."
Auf den Hinweis, daß er seine Schutzbehauptung der Einwilligung ja offenkundig nicht beweisen kann und daher doch besser die Unterlassungserklärung abgeben sollte, kam die (juristisch wohl nicht ganz überzeugende) Antwort:
"Nein! In Dubio pro reo"
Schaun mer mal, was das Landgericht davon hält...
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