02.01.2008

Gerichtstermin? Handy und Ersatzauto nicht vergessen!

Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 14.11.2007, (Az. 12 Sa 1270/07) rechtfertigt eine Autopanne nicht in jedem Fall die Versäumung eines Verhandlungstermins gemäss § 514 Abs. 2 ZPO. Man muss sich schon bemühen, auf anderem Weg die Verhandlung zu erreichen und das Gericht rechtzeitig über die Verhinderung informieren.

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