Schwiegersohn baut Wohnung im Haus der Schwiegereltern aus: Bei Scheitern der Ehe besteht Anspruch auf Bezahlung für die Arbeitsleistungen
Ein früherer Schwiegersohn, der in großem Umfang Arbeitsleistungen erbracht hat, um in dem Haus seiner Schwiegereltern eine Ehewohnung zu errichten, und dadurch den Wert des Hauses erheblich gesteigert hat, kann von diesen den Wert seiner Leistungen als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen, wenn kurz darauf die Ehe scheitert, die Ehewohnung verlassen wird und die früheren Schwiegereltern die Wertsteigerung durch Verkauf des Hauses realisiert haben.
Volltext der Entscheidung des OLG Oldenburg, AZ: 15 U 19/07 vom 5.11.2007
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