19.04.2012

Der Tod eines geliebten Wesens

Während das Miterleben des Todes eines nahen Angehörigen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen kann, ist dies beim Tod eines Haustieres nicht der Fall. So sieht dies jedenfalls der BGH:


Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Fällen psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen (sog. Schockschäden) ist nicht auf Fälle psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken.
BGH, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 114/11 - OLG Köln
LG Aachen

BGB §§ 253, 823 Abs. 1 Aa, F; StVG § 7 Abs. 1, § 11 Satz 2, § 18 Abs. 1

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