02.04.2012

Der vergessliche Oberstaatsanwalt

In einem Verfahren war das Urteil gegen beide Angeklagte nicht so nach dem Geschmack der Staatsanwaltschaft. Es kam eine umfängliche Begründung der eingelegten Berufung, weshalb die beiden Angeklagten doch deutlich höher bestraft werden müssten.

Statt dessen kam nun der Hinweis des Berufungsgerichts, dass sich zwar die Berufungsbegründung auf beide Angeklagten beziehen würde, in der Berufungsschrift aber nur ein Angeklagter (zum Glück nicht mein Mandant...) aufgeführt sei. Die Staatsanwaltschaft wird um Klarstellung gebeten.

Ich bin gespannt, was dem OStA da einfällt.

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