26.10.2005

Das Amtsgericht Göttingen, der Van und der Sattelzug

Vor dem genannten Gericht läuft derzeit ein Zivilverfahren, daß zum Kopfschütteln Anlaß gibt. Eine wahrheitsgemäße Wiedergabe der Gedanken des Verfassers wäre sicherlich ein Fall für die Vier Strafverteidiger ;-)

Ein Van nimmt unstreitig auf einer Autobahnauffahrt etwas zu forsch Anlauf beim Auffahren, es kommt zu einer leichten Kollision mit einem 40-Tonner. Alles halb so wild, lediglich leichter Blechschaden. Streifschaden an der Zugmaschine wird anstandslos reguliert. Allerdings wurde dem Versicherer noch ein Schaden am Auflieger zur Regulierung vorgelegt. Angeblich soll der Außenspiegel des Van die vordere rechte Ecke des Aufliegers aufgerissen haben. Dort wird abgelehnt wegen mangelnder Korrespondenz der Schadensbilder.

Der LKW-Fahrer versichert treuherzig, morgens sei der Schaden noch nicht da gewesen. Bei der Besichtigung des Schadens mit der Polizei habe man sich wegen der lichtschwachen Taschenlampe der Uniformierten lediglich auf den Schaden an der Zugmaschine beschränkt. Den Schaden am Auflieger habe er erst am nächsten Morgen entdeckt.

Der junge Richter ist beeindruckt und glaubt ihm jedes Wort, erzählt was davon, daß die Beweislast nun beim Versicherer liegen würde.

Ihn stört nicht weiter, daß die Stelle des Aufliegers in einer Höhe von 1,35 m liegt, der Außenspiegel aber nur einen Abstand von 1,04 bis 1,19 zum Erdboden hat. Fahrzeuge würden doch bei einer Vollbremsung abtauchen, damit könne diese Differenz doch erklärt werden... Ihn stört auch nicht, daß am Van keine derart schwere Beschädigung vorhanden ist, die einen derart stabilen Kofferaufbau aufreißen könnte...

Mal sehen, ob ihn ein etwaiges SV-Gutachten schlauer macht.

Fortsetzung folgt

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