12.02.2015

Wer lesen kann...

Einen Mandanten betreue ich schon längere Zeit. Nun soll durch ein Landgericht aus einem der östlichen Bundesländer eine Bewährung aus dem Jahr 2010 widerrufen werden. Seinerzeit hatte ich mein Büro noch in der Löwenstadt, bin aber mittlerweile seit gut drei Jahren im schönen Großburgwedel ansässig.

Mein Mandant bekommt das Anhörungsschreiben, ich legitimiere mich und stelle Anträge. Anfang der Woche ruft Mandant an, dass er einen Beschluss erhalten hätte. Ich hatte ihn nicht. Ich habe ihn auch bis heute nicht und rief daher beim LG an.

"Sie haben ja versäumt, uns die neue Anschrift mitzuteilen!" war die lapidare Antwort der Geschäftsstelle. Die Sendung an die alte Adresse sei zurückgekommen. Man habe sich daher bei meinem alten Büro nach meinem Verbleib erkundigt und den Brief erneut verschickt.

Auf meinen Hinweis, dass die aktuelle Adresse klar und deutlich aus meinem Schreiben vom 29.01.2015 hervorgehen würde, kamen noch einige Ausflüchte.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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