01.10.2014

Man wundert sich

Ein Mandant wird schuldlos in einen Unfall verwickelt. Der gegnerische Versicherer reguliert nur den Sachschaden. Schmerzensgeld zahlt er nicht, es sei ja alles nicht so schlimm. Das von mir geforderte Schmerzensgeld sei ja auch viel zu hoch. Ich gebe letzte Gelegenheit, vor einer Klage zur Zahlung einen aus Sicht des Versicherers angemessenen Betrag klaglos zu stellen. Es kommt nichts.

Klage wird erhoben. Gegner erwidert, es sei ein angemessener Betrag für das Schmerzensgeld gezahlt. Mehr sei nicht angemessen. Ich schreibe zurück, dass nichts gezahlt wurde. In der mündlichen Verhandlung erzählt der Anwalt der Gegenseite wieder, es sei doch alles bezahlt. Ich sage ihm persönlich, was Sache ist.

Nun liegt ein weiteres Beweisergebnis vor und die Gegenseite behauptet wieder, es sei doch bereits ein angemessener Betrag bezahlt.

Es ist nun an der Zeit, diesen Leuten mal verständlich zu machen, dass eine versuchte Täuschung des Gerichts zum Nachteil des Klägers empfindliche Konsequenzen haben kann!

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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