31.05.2014

Vollmachtsvorlage - wie oft denn noch?

Eben trudelte mal wieder ein Schreiben von einem Gericht ein: "um Übersendung einer Vollmacht wird gebeten".

Nö, mache ich nicht. Die Rechtsprechung des BGH gilt auch im Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser. Die Staatsanwaltschaft hatte kein Problem mit meiner anwaltlichen Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung.

BGHSt 36, 259 wird danach auch in NIenburg bekannt sein.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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