Vollmachtsvorlage - wie oft denn noch?
Eben trudelte mal wieder ein Schreiben von einem Gericht ein: "um Übersendung einer Vollmacht wird gebeten".
Nö, mache ich nicht. Die Rechtsprechung des BGH gilt auch im Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser. Die Staatsanwaltschaft hatte kein Problem mit meiner anwaltlichen Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung.
BGHSt 36, 259 wird danach auch in NIenburg bekannt sein.
Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de ---