14.08.2013

"Wenn es das Gericht nicht interessiert, hat es sie erst recht nicht zu interessieren!"

Diese, durchaus als etwas rotzig zu bezeichnende, Ansage hat mir heute eine Staatsanwältin entgegengeschleudert. Was war passiert?

In einer Sache gab es ein Ermittlungsverfahren gegen einen gesondert verfolgten Beschuldigten. Mich interessierte nun, was aus diesem Verfahren geworden ist. Bereits im letzten Termin fragte ich die Dame danach, bekam aber keine vernünftige Antwort.

Heute wedelte sie mit der Akte bzgl. des gesondert Verfolgten und fragte den Vorsitzenden, ob er Interesse an der Akte hätte. Dieser verneinte. Ich meldete mein Interesse an und erhielt die oben zitierte Antwort.

Ich blickte zum Richter und stellte den Antrag, die genannte Akte beizuziehen und mir anschließend Einsicht zu gewähren. Der Richter, den ich seit Jahren kenne und schätze, schmunzelte vor sich hin und meinte in Richtung Anklagebank: "Nun sagen sie schon, was rausgekommen ist...". Ich bekam die Auskunft.Na also, es geht doch!

Und noch etwas, liebe Staatsanwältin: was mich interessiert, das entscheide ich. Kein Richter und schon gar keine Staatsanwältin schreiben mir da was vor!

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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