08.07.2013

Ein Richter mit Augenmaß

Der Mandant kam mit einer Anklage zu mir. Eigentlich Kleinkram, der Mandant nicht vorbestraft. So wundert man sich, warum die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Ich erhoffte mir Auskunft darüber aus der Ermittlungsakte.

Diese kam zügig und es konnte eigentlich nur einen Grund für die Anklageerhebung geben: dem Staatsanwalt hat wohl nicht gefallen, dass sich der Beschuldigte nicht zur Sache geäußert hat. Das ist sein gutes Recht, denn kein Beschuldigter muss irgendwo eine Ausage machen. Jedenfalls ist auch bei einem schweigenden Angeklagten die Staatsanwaltschaft nicht gehindert, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei kann es auch eine (Geld-)Auflage geben (§ 153a StPO), sozusagen als kleinen Denkzettel.

Mit der Rückgabe der Akten habe ich auf die Geringfügigkeit der Sache und weitere Punkte, die die Durchführung einer Hauptverhandlung entbehrlich erscheinen lassen, hingewiesen und die Einstellung des Verfahrens gegen eine moderate Geldauflage angeregt.

Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts kam sehr schnell.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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