01.07.2013

Das Gefühl des Polizisten

Mein Mandant wird von seiner Lebensgefährtin nach einem heftigen Streit angezeigt und übler Dinge beschuldigt (Körperverletzung etc.). Nach kurzer Zeit hat sie sich wieder beruhigt, geht zur Polizei und widerruft ihre Aussagen. Der Polizist glaubt ihr nicht und leitet dies aus laienpsychologischen Erkenntnissen ab.

Die objektive Spurenlage blendet er dabei völlig aus: keine Verletzungen am "Opfer", keine Kampfspuren am Tatort.

Mal sehen, wovon sich die Staatsanwaltschaft leiten lässt.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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